Behindertenrechtskonvention – Zweite Auflage der Schattenübersetzung erschienen

Das Netzwerk Artikel 3 e.V. hat die zweite, leicht ergänzte Auflage der Schattenübersetzung zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht, da immer noch großes Interesse an dieser Übersetzung besteht.

Netzwerk Artikel 3
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Anfang 2009 wurde die erste Ausgabe der Schattenübersetzung in einer Auflage von 5.000 Exemplaren vorgelegt. Diese Auflage war nach einem guten Jahr vergriffen: „Oft wurde kistenweise für Schulen, Vereine oder Universitäten bestellt“ berichtet H.- Günter Heiden, Pressesprecher des Netzwerks. „Wer für die Aktionen zum 5. Mai jetzt noch Übersetzungen benötigt, kann diese nun wieder erhalten.“

Mit der Schattenübersetzung will das Netzwerk Artikel 3 e.V. einen Beitrag leisten, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen und um zu verdeutlichen, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung der Behindertenrechtskonvention eng und aktiv einzubeziehen sind, wie es in der Konvention heißt.

„Mit der ersten Auflage und der gleichzeitigen Diskussion dazu konnte beispielsweise erreicht werden, dass der Begriff der `Inklusion`, der in der amtlichen Übersetzung falsch mit `Integration` übersetzt wurde, jetzt einen festen Platz in der Debatte um die Umsetzung der Konvention erhalten hat“, betont Heiden. „Wir schlagen deshalb vor, dass die Bundesregierung die Schattenübersetzung zur amtlichen Übersetzung erklärt.“

Die Broschüre kann kostenlos in unterschiedlichen Formaten von der Homepage www.nw3.de (Rubrik „Aktuelles“) heruntergeladen werden. Eine gedruckte 44-seitige Fassung kann zum Preis von 1,50 Euro pro Exemplar (plus Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.

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