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Text: Österr. Gehörlosenbund · 14. April 2010 06:57 Uhr
Diesen Artikel in Österreichischer Gebärdensprache ansehen.

Ungarn: Barrierefreiheit in den Medien

Bereits ab 2015 soll die Barrierefreiheit des Fernsehangebots zwischen 6 und 24 Uhr umfassen. Quelle: Szilárd Rácz: "Durchbruch in Ungarn: Gebärdensprache anerkannt!" erschienen in "Das Zeichen" 84/10).

Flagge Ungarn

In Ungarn wird für öffentlich-rechtliche und landesweit frei empfangbare Privatfernsehsender gesetzlich vorgeschrieben, die Fernsehprogramme mit Untertiteln oder Verdolmetschung bzw. Einblendung in Ungarischer Gebärdensprache zu versehen.

Diese Regelung tritt zum Juli 2010 in Kraft, bezieht sich zunächst nur auf Nachrichtensendungen und Programme von öffentlichem Interesse in einem Umfang von zwei Stunden pro Tag.

Dieser Umfang soll jährlich verdoppelt werden und sich bis 2015 über das gesamte Fernsehangebot zwischen 6 bis 24 Uhr (75 % des gesamten Angebots, Anm.) erstrecken (vgl. § 30).

Amendment to Act I of 1996 on Radio and Television Broadcasting

Section 30

The following Section 8/A shall be added to Title 2 of Act I of 1996 on Radio and Television Broadcasting:

"8/A. § (1) The public service and national television broadcaster - with the exception of specialized broadcasters - shall ensure that in the course of its broadcasting service

a) all announcements and - unless otherwise implied by the nature of the programme - newscasts of public interest,
b) motion pictures and public service programmes defined in Sub-paragraph e) of Paragraph 19 of Section 2 and produced for persons with disabilities are available with Hungarian subtitles or sign language interpreting
ba) for at least two hours in year 2010,

bb) for at least four hours in year 2011,
bc) for at least six hours in year 2012,
bd) for at least eight hours in 2013,
be) for at least ten hours in 2014,
bf) entirely as from year 2015
with respect to each calendar day.

(2) Any programmes started by the broadcaster with subtitles or sign language interpreting between 6.00 a.m. and 12.00 p.m. shall be continued to be broadcast - for the entire duration of the programme, without injuring its integrity - with subtitles and/or sign language interpreting."

Weitere Informationen: ,
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Lukas Huber · 19. April 2010 17:31 Uhr

@Anna Szeker: dieses Gesetz über die "Anerkennung und Schutz der Ungarischen Gebärdensprache" usw. befasst sich lediglich speziell mit Positiven Massnahmen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Ungarn. Nur ein Teil hat mit behinderten Menschen allgemein zu tun: Ärzte müssen bei Erstdiagnose eines behinderten Kindes die betroffenen Eltern umfassend und neutral informieren.

Anna Szekér · 19. April 2010 17:13 Uhr

Nicht zu früh freuen! Es ist nicht gelungen, die öffentliche Gebäude zum Termin barrierfrei zu machen.

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