FPÖ-Hofer fordert rechtliche Gleichstellung von Service- und Signalhunden gegenüber Blindenhunden

Antrag wird im Nationalrat eingebracht: Service- und Signalhunde sind besonders ausgesuchte und ausgebildete Hunde, die behinderten Menschen helfen, ihre Behinderung zu kompensieren.

blinder Mann mit Blindenführhund
Photo Draw 2000 Clipart

Servicehunde helfen körperbehinderten Menschen, Signalhunde gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen. Damit kommt ihnen, ähnlich wie Blindenführhunden, eine wichtige Bedeutung im Alltag ihrer Besitzer zu.

„Im Gegensatz zu Blindenführhunden jedoch, die für blinde und sehbehinderte Menschen äquivalente Hilfeleistungen erbringen und bereits seit 1999 in § 39a Bundesbehindertengesetz definiert und somit gesetzlich geregelt sind, sind Service- und Signalhunde nur im Rahmen eines Erlasses des Sozialministeriums geregelt“, kritisiert FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer, der diese Situation rasch ändern möchte und Service- und Signalhunde den Blindendführhunden rechtlich gleichstellen möchte.  

Hofer erläutert: „Es findet sich hier eine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von behinderten Hundeführern bezüglich ihrer Hunde. Während Blindenführhunde nur als solche bezeichnet werden dürfen, wenn sie einer entsprechenden Begutachtung durch Sachverständige unterzogen wurden, werden für Service- und Signalhunde durch das Sozialministerium auch Bescheinigungen von sogenannten Hundeschulen akzeptiert. Da Hundeausbildung ein freies Gewerbe ist, ist eine einschlägige Fachkompetenz der Hundeschulen überhaupt nicht nachgewiesen.“

Hofer fordert eine sofortige Änderung dieser Ungleichstellung und bringt daher im Zuge der kommenden Plenartage einen Antrag im Nationalrat ein, wo er sich für eine Aufnahme der Service- und Signalhunde in das Bundesbehindertengesetz einsetzt. Der Antrag wird dann dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden.

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