Kein Menschenrecht auf Sonderschule

Es gibt kein Menschenrecht auf Sonderschule. Der Anspruch auf Wahlfreiheit wurde in den Vorbereitungsgremien zur Behindertenrechtskonvention abgelehnt.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

So lauteten nach Informationen des niedersächsischen Landesbehindertenbeauftragten, Karl Finke, die beiden Aussagen von Professorin Theresia Degener auf der Tagung des Deutschen Studentenwerks zum Thema „Eine Hochschule für alle“ in Berlin. Professorin Theresia Degener ist selbst schwerbehindert und war als deutsche Expertin an der Erarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York beteiligt.

„Der Unterschied zwischen integrativer und inklusiver Bildung ist nicht gravierend. Fest zu halten ist, dass in den Vorbereitungsgremien zur Behindertenrechtskonvention Forderungen nach einem Menschenrecht auf Sonderschule sowie die Festschreibung der Wahlfreiheit abgelehnt wurden“, so Karl Finke. Inklusive, gemeinsame Systeme unter anderem im Bereich der Bildung und im Bereich des Wohnens seien klare Ziele der Behindertenrechtskonvention. Deutschland habe sich dazu verpflichtet, diese Ziele aktiv durch angemessene Vorkehrungen umzusetzen.

„Die Behindertenrechtskonvention fordert die Selbstbestimmung und qualifizierte Mitbestimmung behinderter Menschen sowohl in der Präambel als auch dem Grundsatzkatalog in Artikel 3 und Artikel 29. Dies sind klar benannte Aufgaben, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen“, so Karl Finke.

Grundlage dieser Aussage ist, dass weltweit alle behinderten Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. „Dies ist noch lange nicht gewährleistet“, so Karl Finke. Eindeutig Position zugunsten der Teilhabe behinderter Menschen bezog auch der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Er kündigte einen Arbeitsausschuss zu Fragen behinderter Menschen an. Dieser Ausschuss soll aus sechs Personen bestehen, ausschließlich behinderten Menschen.

„Wenn Hüppe erklärt ‚Nichts über uns ohne uns’ und ‚bei mir haben behinderte Menschen das erste Wort‘, dann sind dies klare Aussagen zugunsten behinderter Menschen im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, die mich erfreuen“, so Karl Finke.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich