Gleichberechtigt in Österreich leben

Ein selbstbestimmtes Leben wird durch das Pflegegeldgesetz und durch die UN-Konvention festgeschrieben

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Gerhard H* ist Hoch- und Tiefbauingenieur und anerkannter Spezialist für Normung und barrierefreies Bauen. Er ist in einer Vielzahl von Ausschüssen und Gremien vertreten und wird aufgrund seiner Erfahrung und seines Wissens allerorts geschätzt. Um seiner Arbeit nachkommen zu können, benötigt er Persönliche Assistenz, denn er ist auf den Rollstuhl angewiesen. Drohen im zuge des Sparpakets hier Kürzungen, dann ist es nicht gewiss, ob der Fachmann auch weiterhin seiner Arbeit nachkommen wird können.

Für die ÖAR ist die von Österreich 2008 ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die maßgebliche Grundlage, nach der gemäß Artikel 19 eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten sind. Die Konvention hält auch Autonomie und Selbstbestimmung als Grundsätze fest; einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem man leben möchte.

Dies kann erst erfolgen, wenn Menschen mit Behinderungen ein ausreichendes Budget zur Verfügung steht, um alle Menschenrechte, die laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen jenen auch zustehen, in Anspruch zu nehmen.

Dienstleistungsschecks oder Gutscheine für pflegerische Leistungen laufen diesen Rechten zuwider und werden daher von der Aktivistinnen und Aktivisten mehrheitlich abgelehnt.

In Österreich herrschen länderweise unterschiedliche Regelungen für Persönliche Assistenz – eine bundesweite, bedarfsgerechte Lösung wird von VertreterInnen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung als einzig richtiger Weg gesehen und gemäß UN-Konvention eingefordert.

Die ÖAR unterstützt daher den Aufruf zur morgigen Demonstration von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmt Leben Initiative Wien, WAG Assistenzgenossenschaft und ZfK – Zentrum für Kompetenzen

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