FPÖ kämpft weiter für das Leben und das Streichen der Eugenischen Indikation

Hofer: Antrag im Parlament eingebracht

Parlament Österreich
BIZEPS

Vor 35 Jahren wurde in Österreich die sogenannte Fristenlösung eingeführt. Kinder dürfen jedoch in Österreich bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung drohen könnte. Man nennt dies vornehm „Eugenische Indikation.“

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer hat im Parlament das Streichen der Eugenischen Indikation beantragt. Vertreter der Regierungsparteien haben in persönlichen Gesprächen ihre große Sympathie für diesen Schritt bekundet: „Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin in Österreich möglich ist, war vielen Menschen bisher gar nicht bekannt. Diese Vorgangsweise macht betroffen. Es muss unterstrichen werden, dass alleine der Verdacht einer möglichen Behinderung ausreicht, um diese Tötung vorzunehmen. Es ist dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte.“

Viele Menschen sind von Geburt an behindert und führen nicht nur ein erfülltes Leben sondern sind auch für ihre Familien und ihren Freundeskreis unerlässliche Stützen des Alltags. Diese Menschen sind nach österreichischer Gesetzgebung letztendlich unerwünscht, wertlos, man hätte sie bis kurz vor der Geburt töten können.

Hofer: „Die FPÖ hat daher im Parlament einen viel beachteten Antrag gegen die Eugenische Indikation und für das Leben eingebracht, damit Menschen mit Behinderung nicht als Menschen dritter Klasse, die man einfach nicht als lebenswerte Geschöpfe betrachtet, abgestraft werden.“

Dr. Husslein bestätigte gegenüber der APA vor Jahren, dass an der Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben seien.

Hofer: „Wir diskutieren also in Österreich darüber, ob behinderte Menschen wegen unerwünschter Barrieren bei Bauten oder falscher Gestaltung von Internetseiten diskriminiert werden. Gleichzeitig werden behinderte Menschen vor der Geburt einfach getötet. Das verstößt gegen die Chancengleichheit, wie sie im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Gleichstellungspaket formuliert ist. Und zwar wesentlich deutlicher, als eine Stufe vor einem Geschäftslokal oder ein zu kleines Behinderten-WC.“

Es kann, so Hofer, nicht zwei Arten von Ungeborenen geben. Nämlich solche, die es wert gewesen wären, geboren zu werden und solche, die es nicht wert sind: „Und wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, ein Kind mit Behinderung durchs Leben zu begleiten, dann hat der Staat die Pflicht, sich diesem Leben anzunehmen.“

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