Sozialausschuss billigt Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010
Abseits der Mindestsicherung befasste sich der Sozialausschuss des Nationalrats heute mit verschiedenen weiteren sozialpolitischen Fragen und billigte insgesamt drei von der Regierung vorgelegte Gesetzentwürfe.
Anlass für die Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes, des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Einkommenssteuergesetzes (770 d.B.) ist eine neue Verordnung des Sozialministeriums. Sie sieht neue Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung bei Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung vor und soll ab dem 1. September in den jeweiligen Bereichen die bisherige, auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz basierende, Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 ersetzen.
Konkret betroffen sind etwa die Ausstellung eines Behindertenpasses, die Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe, die Festsetzung des Freibetrags nach dem Einkommensteuergesetz und Anträge auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz. Für bereits laufende Verfahren sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, zudem soll, um Eingriffe in bestehende Rechte zu vermeiden, ein rechtskräftig festgestellter Behinderungsgrad weiter gelten.
Nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg (ÖVP), Königsberger-Ludwig (SPÖ), Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) und Sigisbert Dolinschek (BZÖ) wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommenen. Ein Entschließungsantrag der Grünen und ein Entschließungsantrag der FPÖ mit weitergehenden Vorschlägen zur Unterstützung der Persönliche Assistenz für behinderte Menschen wurden von den Vertretern der Regierungsparteien mit dem Hinweis auf die intensive Arbeit an einer Regierungsvorlage im Sozialressort begründet.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterstrich seine Absicht, das Regierungsprogramm beim Thema Persönliche Assistenz für Behinderte zu erfüllen, hielt aber zugleich fest, dass die Kompetenz für die Persönliche Assistenz bei den Ländern bleiben werde. Der Ausgleichstaxfonds nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verfüge über keine Bundeshaftung, daher sei es in diesem Bereich nicht möglich, einen Rechtsanspruch umzusetzen, teilte der Minister in der Debatte mit.
Sozialrechts-Änderungsgesetz bringt administrative Erleichterungen
Schließlich machte der Sozialausschuss einstimmig das von der Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 plenumsreif. Es hat eine Vielzahl von Detailänderungen in den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen zum Inhalt. Dabei geht es etwa um administrative Erleichterungen, die Vermeidung von Doppelversicherungen, die Aufhebung überholter Bestimmungen, allgemeine Rechtsbereinigungen und Klarstellungen sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur bundesweiten Ausdehnung des Pilotprojekts "Gesundheitsstraße", welches auf eine standardisierte, einheitliche und verbindliche Feststellung der Arbeitsfähigkeit, etwa von arbeitslosen Personen, abzielt.
Weitere Informationen: Bundespolitik, Persönliche Assistenz
Speichern bei:
Google-Werbung:
Google-Werbung:
sandra · 6. Juli 2010 09:46 Uhr