Steiermark: Wahlwiederholung in Lassing

Auch wenn Bürgermeister Fritz Stangl von der ÖVP "schäumt", wie die Kleine Zeitung berichtete, muss es sein: Die Gemeinderatswahl vom 21. März 2010 wird heute, am 4. Juli 2010, wiederholt. Ein Kommentar.

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Selten – viel zu selten – passiert es in Österreich, dass gesetzliche garantierte Menschenrechte durchgesetzt werden. Und wenn, dann meist ziemlich leise. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie der jüngste Fall in Lassing (Steiermark) zeigt.

Was war passiert?

Bei der Gemeinderatswahl am 21. März 2010 waren rund 1.450 Personen wahlberechtigt. Wegen Unregelmäßigkeiten muss die Wahl nun wiederholt werden.

„Der Grund für die Wahlwiederholung am 4. Juli sei, dass der Bürgermeister, Fritz Stangl (ÖVP), etwa 30 Wahlberechtigte aus dem Alters- und Pflegeheim Lassing vom Wahlregister gestrichen haben soll. Stangl dementiert diese Vorwürfe jedoch“, berichtete ORF-Steiermark vor einigen Wochen.

In einem Rundumschlag sprach Stangl von einer „totalen Konzentration der Unfähigkeit, was die Wahlbehörde gemacht hat“ und außerdem „viele Menschen im Alters- und Pflegeheim sind nicht in der Lage, bei der Wahl zu erscheinen; die wissen ja nicht mehr ihren Namen“.

Wahlwiederholung notwendig

„Laut Vizebürgermeister Engelbert Schaunitzer (ÖVP) geht es um 36 Patienten des Bezirkspflegeheims, die von der Heimleitung als nicht in der Lage an der Wahl teilzunehmen eingestuft wurden“, berichtete die Kleine Zeitung am 1. Juni 2010.

Warum wurde die Wahl nun wiederholt? Die Kleine Zeitung erläutert: „Hauptgrund dafür war der Umstand, dass Bewohner des Pflegeheimes von einer Ärztin quasi als ‚wahlunfähig‘ eingestuft wurden, die Wahlbehörde erkannte darin einen Ausschluss von der Wahl.“

Bürgermeister Stangl ist verärgert und spricht über „Auffassungsunterschiede der Juristen„. Doch die Angelegenheit ist eindeutiger, als es Stangl darstellt. Der Beschluss der Landeswahlbehörde zur Wahlwiederholung erfolgte einstimmig.

Wahrechtsentzug verfassungswidrig

In Österreich war es viele Jahre üblich, Personen aus „gewichtigen medizinischen Gründen“ das Wahlrecht zu entziehen. Doch das ist verfassungswidrig und wurde in den letzten 10 Jahren aus allen Wahlordnungen gestrichen – in der Steiermark erfolgte diese Streichung im Jahr 2004.

Schon in der Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes Verfassungsdienst zur Durchforstung des Bundesrechts nach behindertendiskriminierenden Bestimmungen wurde die auch in der Nationalratswahlordnung im Jahr 1998 noch enthaltene verfassungswidrige Bestimmung, dass die ärztliche Leitung Personen in Pflegeanstalten und Krankenhäusern aus gewichtigen medizinischen Gründen die Ausübung des Wahlrechts untersagen kann, heiß diskutiert und letztlich durch das Demokratiepaket des Bundes vom September 1998 beseitigt.

Sieg der Menschenrechte

Die Wahlwiederholung in Lassing ist so gesehen ein Sieg der Menschenrechte; wenn auch ein medial wenig beachteter. Trotzdem macht er Hoffnung.

Nachtrag: „Dieses Mal sei alles rechtmäßig abgelaufen“, so der Leiter der Landeswahlbehörde, Manfred Kindermann, gegenüber der Kleinen Zeitung. (Die Wahlbeteiligung war fast so hoch, wie bei der ersten Wahl.)

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