Bekommen die Niederlande "zertifizierte Selbstmord-AssistentInnen"?
Von der "Letzte-Wille-Pille" für Menschen über 70 bis zum Verbot im Verfassungsrang reicht die Bandbreite der Forderungen in Zusammenhang mit Euthanasie. Ein Kommentar.
Der Dachverband Hospiz Österreich, der Katholische Laienrat Österreichs und die Caritas Wien setzen sich dafür ein, dass das Verbot der Sterbehilfe in der Österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben wird. Dadurch sowie durch "ein klares Ja der Bundesregierung zur Hospizarbeit" erhoffen sie sich ein Signal über die Landesgrenzen hinaus. Dies ist dem Beitrag aus IMABE, April 2010 zu entnehmen.
Ein solches Bekenntnis scheint - will man sich auf die Seite des Lebens stellen - angesichts der aktuellen Entwicklung in anderen europäischen Ländern dringend vonnöten.
Der zweite im info-dienst abgedruckte Artikel aus dem "Daily Telegraph online" 10. 3. 2010 beschäftigt sich mit der aktuellen Entwicklung in den Niederlanden. Dort will der Verein "Right to die" erreichen, dass jedem Menschen über 70 Jahren unabhängig von dessen Gesundheitszustand ein Recht auf Selbstmord eingeräumt wird. Geht es nach den Vorstellungen des Vereines, sollen "zertifizierte Selbstmord-AssistentInnen" sicherstellen, dass es sich nicht um eine vorübergehende Depression des Betroffenen handelt. Nach einer groß angelegten Unterschriftenaktion ist nun das Parlament am Zug.
Es geht offenbar nur noch um die Frage, ob bei "anhaltendem Herzenswunsch zu sterben" auch nicht-medizinisches, aber eigens dazu ausgebildetes Personal, die so genannte "Letzte-Wille-Pille" oder eine tödliche Injektion verabreichen darf.
In den Niederlanden ist Euthanasie seit neun Jahren legal möglich. Es scheint sich um die nächste Grenzverschiebung zu handeln.
Der letzte Beitrag - entnommen dem Ärzteblatt (www.aezteblatt.de 18. 5. 2010) - schließlich beschäftigt sich mit der Euthanasie in Flandern. Einer Befragung belgischer Medizinerinnen und Mediziner aus dem Jahr 2007 zufolge, sind dort bereits 3,8 Prozent aller Todesfälle auf aktive Sterbehilfe zurückzuführen. Fast die Hälfte davon ohne Zustimmung der PatientInnen. "Es handelte sich dabei überwiegend um demente und komatöse PatientInnen", ist über jene 1,8 Prozent zu lesen.
Eine Umfrage unter Krankenschwestern ergab, dass nahezu die Hälfte der Befragten bereits an der Zubereitung der tödlichen Mittel beteiligt waren. "Bei der Euthanasie muss in Belgien allerdings eine Ärztin oder ein Arzt die Medikamente verabreichen", informiert der Beitrag. Laut Umfrage ist die Medikamentengabe aber in 12 Prozent der Fälle durch eine Krankenschwester erfolgt.
Angesichts solcher Fakten bleibt nur zu hoffen und dafür zu kämpfen, dass Österreich das Modell des selbstbestimmten Lebens mit Persönlicher Assistenz dem niederländischen Ansatz des "selbstbestimmten" Sterbens mit "Selbstmord-Assistenz" entschieden entgegensetzt.
Weitere Informationen: Euthanasie, Sterbehilfe
Speichern bei:
Google-Werbung:
Google-Werbung:
Martin Ladstätter · 9. Juli 2010 22:04 Uhr
"Sozialverträgliches Frühableben war das Unwort des Jahres 1998. Es spielt darauf an, dass ein Mensch mit Erreichen des Rentenalters volkswirtschaftlich betrachtet mehr Kosten verursacht, als er Nutzen bringt."
siehe Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverträgliches_Frühableben
In einem Radiointerview hatte ein Ärztevertreter zum Honorarstreit gesagt: "Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen."
Gertrude Sladek · 9. Juli 2010 21:44 Uhr
Also - Wir Krüppel wollen "ewig" leben - dies ist nicht als Drohung zu verstehen.
Es braucht sich niemand bedroht zu fühlen, denn sowohl die Krüppel als auch die "Nichtkrüppel" können auch ohne die letzte Willenspille, deren verabreichung in den entsprechenden Humangebieten nun ohnehin schon bald von jeder Reinigungskraft vorgenommen werden darf und trotz des enormen Fortschrittes in der Humanmedizin auch niemals "ewig" leben.
Und jetzt komme ich leider in Anbetracht eines erneut erbrachten Beweises nicht umhin und ich muss meine These zu den Zuständen auf Erden deponieren, für die ich übrigens immer prompte Zustimmung geerntet habe, Das hier ist eine klassische Psychiatrie, wobei diese Definition ohnehin noch eine "Untertreibung" darstellt!
meia · 9. Juli 2010 16:58 Uhr
Gertrude Sladek · 9. Juli 2010 15:12 Uhr
Will man derartiges Verhalten in Hinkunft vermeiden, kommt man um eine ausdrückliche Festschreibung eines entsprechenden Verbotes nicht umhin! Wir leben nun einmal in einer gefallenen Schöpfung und die
"Zeichen dieser Zeit" (Pensionsantritt erst mit 70 etc. etc.) würden ohne entsprechenden Einhalt auch beispielgebend auf andere Länder übergreifen. Man muss den Menschen vor sich und vor seinen Abartigkeiten leider schützen, so weit dies möglich ist. Vieles lässt sich ohnehin nicht vermeiden! Und das ist ein Thema, das nicht nur diejenigen betrifft, die primär dieses Forum frequentieren; das ist das Thema, das irgendwann jeden/e betreffen kann, sofern er/sie dank des medizinischen Fortschrittes ein entsprechendes Alter erreicht.
Das ist doch alles so krank, echt zum Kotzen ist das.
Welch eine unvorstellbare Gnade, dass ich eine Ausnahme sein darf:-)! Es geht auch anders! Herzlichen Dank!
sigi maron · 9. Juli 2010 11:47 Uhr
alt
krank
ohne arbeit
invalid
es hilft dem staat
dein suizid
und waun du net wüst, wird a bisserl nachgeholfen.
wonderful world?