Huainigg begrüßt Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung: Barrierefreiheit ist dabei ein Muss!

Gruppenpraxen müssen auch für Menschen im Rollstuhl zugänglich sein

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Positiv reagiert Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, auf den heutigen Beschluss des Nationalrates, ein Gesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung zu verabschieden. Das Gesetz ermöglicht die Schaffung so genannter „Ärzte-GmbHs“ und erleichtert das Zulassungsverfahren von Gruppenpraxen.

Bei der Neugründung von Gemeinschaftspraxen ist jedenfalls der barrierefreie Zugang sicher zu stellen, mahnt ÖVP-Behindertensprecher Huainigg ein.

Die Neugründung von Ärztepraxen sei eine gute Gelegenheit, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.

„Behinderte Menschen suchen derzeit vorwiegend Ambulanzen auf, weil die Praxen von Fachärzten im niedergelassenen Bereich oft nicht mit dem Rollstuhl zugänglich sind – das soll sich ändern“, sagt Huainigg und weist darauf hin, dass die gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit längst geschaffen ist: „Das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) verpflichtet bei Neubauten zu barrierefreier Bauweise. Grundsätzlich gelten bis 2015 Übergangsfristen, dann ist Barrierefreiheit ein Muss. Ich bin zuversichtlich, dass die betroffenen Ärzte dies von Anfang an mitdenken!“

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass zur Entlastung des Spitalssektors und der Ambulanzfrequenzen eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs erfolgt. Mit dem Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung wird dem Rechnung getragen. Das Gesetz trägt auch dem Wunsch der Österreichischen Ärztekammer nach Schaffung von „Ärzte-GmbHs“ Rechnung und ändert die Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen und Ambulatorien im Rahmen der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung.

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