Text: kobinet-nachrichten · erstellt am: 17. Juli 2010 18:31 Uhr
Berlin: Artikelgesetz zur Behindertenrechtskonvention
Berlin soll mit einem Artikelgesetz die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen.
Jürgen Schneider bezeichnete als sein wichtigstes Ziel die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Landesrecht. "Ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht bedeutet, dass all das was in der Konvention drinsteht, sich auch im Landesrecht niederschlagen muss", erklärte Schneider. "Das ist ein ganz mühsamer Prozess, der den jeweils zuständigen Verwaltungen abgerungen werden muss."
Über all dem steht der Begriff der Inklusion. Inklusion bedeutet mehr als Integration. Nämlich die vollständige Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen.