UPR-Schattenbericht an UNO-Menschenrechtskommission abgegeben

Österreich wird zwischen 24. Januar und 4. Februar 2011 behandelt.

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UPR, die Universal Periodic Review, ist ein einzigartiger Prozess, in dem der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen den Entwicklungsstand der Menschenrechte darstellt und Verbesserungsvorschläge abgibt.

Österreich wird zwischen 24. Januar und 4. Februar 2011 behandelt. Bis 12. Juli 2010 hatten NGOs die Möglichkeit, einen Bericht abzugeben.

Der Klagsverband hat einen eigenen Bericht (Word der österreichischen NGOs, der von der Österreichischen Liga für Menschenrechte koordiniert wurde, erstellt.

Kernpunkte unseres Schattenberichts sind die weiterhin bestehende Hierarchisierung des Diskriminierungsschutzes im Gleichstellungsrecht und im Strafrecht (Erschwerungsgründe, Verhetzung) sowie die Mängel bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere von funktionierenden Verbandsklagen.

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