Steiermark: Ein Land verstößt gegen Bundesgesetze
Mit dem am 6. Juli 2010 in der Steiermark vom Landtag beschlossenen neuen Baugesetz verstößt das Land eindeutig gegen Bundesgesetze und die lokale Wirtschaftskammer brüstet sich damit, federführend dabei gewesen zu sein.
Dass der Landtag mit dieser Novelle, von der Wirtschaftskammer offensichtlich erfolgreich manipuliert, gegen die Inhalte geltenden Bundesrechts (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BBGStG) und gegen die von Österreich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) verstößt, scheint den verantwortlichen Landtagspolitikern gleichgültig zu sein.
Seitens des ÖZIV wird bereits geprüft, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Der Experte für barrierefreies Bauen in der Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR), Generalsekretär Eduard Riha, zeigte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Fakten entsetzt: "Es ist eine Schande, wie der Föderalismus von den Ländern schamlos missbraucht und geltendes Recht gebrochen wird. Man darf einerseits gespannt sein, wie die Bundesregierung auf diese Provokation reagiert und kann darüber hinaus den behinderten Menschen in der Steiermark nur empfehlen, genau zu beobachten, welche Parteien nun den Willen zur Reparatur dieses Gesetzes zeigen und die anderen bei der heranstehenden Landtagswahl nicht mehr zu wählen".
Weitere Informationen: Gleichstellung, UN-Konvention
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Klaudia Karoliny · 26. Juli 2010 14:00 Uhr
Ordentliche Sauerrei und Unrecht gröbsten Maßes! Ich schüttle nur noch den Kopf, wie die sog. Wirtschaftskammer gegen KundInnen ist.
Gertrude Sladek · 23. Juli 2010 13:35 Uhr
Gertrude Sladek · 23. Juli 2010 13:20 Uhr
Das Kernöl scheidet als Medikation mit so katastrophalen Nebenwirkungen generell aus! Mich hat aufgrund meiner Herkunft das Kernöl sozusagen schon von frühester Kindheit an begleitet und nicht einmal in einem Anfall von etwaiger schwerster und kurzfristigster "Umnachtung" hätte ich mich so menschenfreundlicher Vorgaben auch noch gerühmt.
Daher scheint eher Ihre Variante zwei zu greifen, es muss wohl wieder irgendwo irgendjemand geschmiert haben.
sigi maron · 23. Juli 2010 12:47 Uhr
die lachnummer · 23. Juli 2010 12:37 Uhr
meia · 23. Juli 2010 11:59 Uhr
richard - walter · 23. Juli 2010 09:35 Uhr
Gertrude Sladek · 23. Juli 2010 08:25 Uhr
Das zeigt sich wieder mal, dass der Politik behinderte Menschen samt deren Verbände am Arsch vorbei gehen ...
Und liefert auch noch entweder einen eindeutigen Nachweis auf Intelligenz-oder Charakterbeschaffenheit: Welche Variante zutrifft, bleibt den Verantwortlichen zum Selbsttest vorbehalten:
Fakt ist nämlich, dass die Steirische Wirtschaftskammer sogar darüber jubelt, dass ... ---
Die Wirtschaftskammer jubelt bundesweit über Dinge, über die Andere das blanke Entsetzen ergreifen würde. Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut und die Behinderten können sich den Zugang ja auch durch einen Hintereingang verschaffen. Bitte um die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, es würde mich nämlich wirklich brennendst interessieren, wie das ein Verfassungsrichter sieht; dann hätten wir den Test gleich auf die nächste Berufsgruppe ausgeweitet.
Volker Frey · 23. Juli 2010 07:35 Uhr
Daher gilt auch in der Steiermark weiterhin: Wer sich durch eine Barriere beim Zugang zu Geschäften, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben diskriminiert fühlt, kann eine Schlichtung beim Bundessozialamt durchführen. Wenn dort kein Ergebnis erzielt wird, kann ich klagen - und dann prüft das Gericht, ob die Beseitigung der Barriere zumutbar ist. Insbesondere bei Neu- und Umbauten, die nach dem 1.1.2006 entstanden sind, wird es für das Unternehmen dann eng.
Gerhard Lichtenauer · 22. Juli 2010 22:26 Uhr
anonym · 22. Juli 2010 22:00 Uhr