Steiermark: Ein Land verstößt gegen Bundesgesetze

Mit dem am 6. Juli 2010 in der Steiermark vom Landtag beschlossenen neuen Baugesetz verstößt das Land eindeutig gegen Bundesgesetze und die lokale Wirtschaftskammer brüstet sich damit, federführend dabei gewesen zu sein.

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Fakt ist, dass die Steirische Wirtschaftskammer jubilierte, dass „… in Sachen Barrierefreiheit nun bei Neubauten öffentliche Einrichtungen, Banken und Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs stufenlos zugänglich sein müssen“, so WK-Experte Gerfried Weyringer, „jedoch muss es nicht notwendigerweise den Haupteingang betreffen. Dass auch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe davon betroffen sind, konnte die Wirtschaftskammer verhindern.“ Eine Presseaussendung des ÖZIV informierte vor kurzem über den Skandal.

Dass der Landtag mit dieser Novelle, von der Wirtschaftskammer offensichtlich erfolgreich manipuliert, gegen die Inhalte geltenden Bundesrechts (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BBGStG) und gegen die von Österreich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) verstößt, scheint den verantwortlichen Landtagspolitikern gleichgültig zu sein.

Seitens des ÖZIV wird bereits geprüft, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.

Der Experte für barrierefreies Bauen in der Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR), Generalsekretär Eduard Riha, zeigte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Fakten entsetzt: „Es ist eine Schande, wie der Föderalismus von den Ländern schamlos missbraucht und geltendes Recht gebrochen wird. Man darf einerseits gespannt sein, wie die Bundesregierung auf diese Provokation reagiert und kann darüber hinaus den behinderten Menschen in der Steiermark nur empfehlen, genau zu beobachten, welche Parteien nun den Willen zur Reparatur dieses Gesetzes zeigen und die anderen bei der heranstehenden Landtagswahl nicht mehr zu wählen“.

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