Diese Frage könnte man sich stellen, wenn man aktuelle Diskussionen rund um das Thema barrierefreies Bauen in Österreichs Bundesländern verfolgt. Ein Kommentar.
Barrierefreiheit hat noch immer nicht jenen gesellschaftlich anerkannten Wert, den Interessensvertretungen von Betroffenen mit Recht erwarten. Zwei aktuelle Beispiele zeigen wieder überdeutlich auf, dass die Sinnhaftigkeit der Barrierefreiheit von vielen Entscheidungsträgerinnen und -trägern noch nicht verstanden wurde.
Wirtschaftskammer jubelte über weniger Barrierefreiheit
Erstaunen rief kürzlich eine Meldung der Wirtschaftskammer Steiermark unter dem Titel „Mehr Flexibilität“ hervor, in der die Interessensvertretung der Wirtschaft über einen – aus ihrer Sicht – ausverhandelten Erfolg berichtete. Man habe verhindern können, dass Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit betroffen sind. Weiters habe man erreicht, dass in jenen Neubauten, wo zwar Barrierefreiheit zu schaffen sei (öffentliche Einrichtungen, Banken, Handesbetriebe) der Zugang nicht notwendigerweise den Haupteingang betreffen müsse.
Oberösterreich: Wohnbau nicht mehr barrierefrei
In Oberösterreich preschte der zuständige Wohnbau-Landesrates, Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ), mit der Forderung vor, dass zukünftig Neubauten nicht mehr barrierefrei ausgestaltet werden müssen.
Unzureichende Gesetze
Es bedarf noch sehr viel Arbeit, den gesellschaftlichen Mehrwert von Barrierefreiheit in den Köpfen der Menschen zu verankern. Es bedarf aber auch des politischen Willens, Gesetze zu schaffen (und zu erhalten), die Barrierefreiheit verpflichtend vorschreiben.