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BIZEPS-INFO > Nachrichten > Artikel

Text: Mag. Bernadette Feuerstein · 30. Juli 2010 10:49 Uhr

Stellungnahme für die Universelle Menschenrechtsprüfung in Österreich

In einer fünfseitigen Stellungnahme, die den Vereinten Nationen in Genf übermittelt wurde, nehmen SLIÖ und das Netzwerk Selbstvertretung die Menschenrechtssituation von behinderten Menschen in Österreich kritisch unter die Lupe.

Lumpe vergrößert das Wort Recht

Neben ausgewählten Artikeln der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen einerseits die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, andererseits die Behindertenpolitik in Österreich ganz allgemein im Vordergrund.

Im Anschluss an die kritische Darstellung formulieren SLIÖ und das Netzwerk Selbstvertretung unter anderem folgende Forderungen:

  • Der Aufbau einer Interessenvertretung, die unabhängig von Dienstleistungsanbietern ist, muss auf Bundes- und auf Länderebene mit ausreichenden Ressourcen unterstützt werden.
  • Alle Gesetze müssen nach Passagen, die am medizinischen Modell orientiert sind, durchforstet und im Sinne des sozialen Modells von Behinderung überarbeitet werden.
  • Das soziale Modell von Behinderung muss in den Lehr- und Studienplänen aller Bildungseinrichtungen verankert werden.
  • Politik und Verwaltung müssen sich auf allen Ebenen umfassend und verbindlich mit den Inhalten und Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen befassen. Dies muss unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
  • Es müssen rechtlich verbindliche Standards zur Barrierefreiheit für den öffentlichen und den privaten Bereich eingeführt werden.
  • Es müssen in ganz Österreich Bildungsmaßnahmen für Frauen und Männer mit Behinderung zur Gewaltprävention angeboten und durchgeführt werden.
  • Es muss ein bundesweiter Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte persönliche Assistenz für Personen mit allen Formen von Beeinträchtigungen eingeführt werden.
  • Es muss ein Aktionsplan zur Schließung aller Sonderschulen und für einen konsequenten Ressourcentransfer vom Sonderschulwesen in eine inklusive Schule durchgeführt werden. Es dürfen keine neuen Sonderschulen mehr gebaut und nicht mehr in bestehende Gebäude investiert werden.

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marianne schulze · 17. August 2010 14:02 Uhr

@Ein netter Mensch und @Gerhard Lichtenauer

Es gibt mehrere Einzelberichte zum UPR Verfahren, darunter einen Gesamtbericht mit mehr als 250 NGOs. Im Laufe des September werden sämtliche Berichte auf einer web site präsentiert werden, darunter natürlich auch jener von SLIÖ.

Bitte infolge Ressourcenknappheit und Sommerpause um ein wenig Geduld!

DI Gloria Petrovics · 17. August 2010 12:38 Uhr

Auch wenn SLIÖ den Begriff nicht so gerne hört, die Rehabiliation und die dafür erforderlichen Hilfsmittel sollte nicht vergessen werden. Es kann nicht angehen, dass die Zuschüsse für Hilfsmittel immer geringer werden - wenn zum Beispiel Anwärter auf Rehabilitationshunde von den Bundessozialämtern an "Licht ins Dunkel" verwiesen werden oder gezwungen sind, von ach so sozialen Konzernen werbewirksam mit Almosen beglückt zu werden (auch nur dann, wenn der behinderte Mensch dekorativ genug ist, also vorzugsweise armes herziges Kinderl mit herzigem Hunderl)

Volker Schönwiese · 31. Juli 2010 10:25 Uhr

Die Stellungnahme ist in den UN-Sprachen Englisch und Spanisch abgesandt worden. SLIÖ - das so gut wie kein Budget und kein Budget für Öffentlichkeitarbeit hat - wird es hoffentlich in überschaubarer Zukunft schaffen eine eigene Homepage mit entsprechenden aktuellen Infos einzurichten ...

Ein netter Mensch · 30. Juli 2010 14:09 Uhr

@ Gerhard Lichtenauer: Die Internetseiten von "SLIÖ" (http://www.selbstbestimmtleben.at/members.htm) und "Netzwerk Selbstvertretung" (http://www.selbstbestimmt-leben.net/aktuell/index.php) geben keinen Hinweis auf den vollen Wortlaut des Dokuments.

Allerdings hat anscheinend die "Österreichische Liga für Menschenrechte" die Aufgabe alle Beiträge der NGOs zu koordinieren. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sich hier: http://www.liga.or.at/essence/NA?OID=211802&SESSION__superobject=211802&ESSENCEID=85015802270843EFBD84192559364BF694D770072163B. Diese solten daher eine Ausgabe des übermittelten Berichts haben.

Diese Informationspolitik ist kennzeichnend für die Zweckgemeinschaft der Behinderten: immer nur Sekundärquellen NIEMALS Primärquellen angeben. Umfassende Information ist ja schädlich und könnte den interessierten Behinderten überfordern.

Ein netter Mensch · 30. Juli 2010 13:36 Uhr

Allgemeine Information zum Instrument und dem Handlungsablauf gibt es hier: www.volksanw.gv.at/downloads/1850k/UPR-Gesamtbericht.pdf

Gemäß Punkt 1.2 (Seite 7) wurde das Mengenerfordernis (5 Steiten) eingehalten, ob allerdings das sprachliche EWrfordernis (UN-Vertragssprache) eingehalten wurde, sei dahingestellt. (Deutsch ist ja bekanntermaßen keine UN-Vertragssprache). Die Folge des Nichterfüllens der formalen Vorgaben ist die Nichtberücksichtigung.

Die Stellungnahme im Wortlaut muß sich doch finden lassen ...

Gerhard Lichtenauer · 30. Juli 2010 11:46 Uhr

Könnte bitte jemand die gesamte Stellungnahme verlinken oder mir mailen.

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