Deutschland: Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe in Arbeit

Auf einem ersten Treffen in Rheinsberg Ende Juli hat das verbandsübergreifende Forum behinderter Juristinnen und Juristen die Erarbeitung eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe" (GST) begonnen.

Horst Frehe
selbst aktiv

Das geplante Gesetz soll der Umsetzung des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem selbstbestimmten Leben ohne Wenn und Aber dienen.

Dazu sollen die gegenwärtig in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im GST zusammengefasst werden. „Unser Ziel ist es“, so Horst Frehe, Sprecher des Forums, „dass mit einem solchen Gesetz die völlige Herauslösung aus der Sozialhilfe erfolgt.

Behinderte Frauen und Männer sollen ihr Recht auf soziale Teilhabe nicht nur auf Armutsniveau realisieren können! Die soziale Teilhabe muss deshalb gleichberechtigt mit der beruflichen Teilhabe oder der medizinischen Rehabilitation im SGB IX verankert werden.“

Bei dem Treffen schälten sich im Wesentlichen nachstehende Kernelemente für ein solches Gesetz heraus: Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, als bedarfsdeckende individuelle Hilfe soll neben dem Persönlichen Budget im Sozialgesetzbuch IX verankert werden. Dazu gehört zum Beispiel auch die Elternassistenz. Zusätzlich ist ein gestaffeltes Teilhabegeld vorgesehen.

Es ersetzt die Landesregelungen zum Landespflege- Blinden-, Gehörlosen- und Sehbehindertengeld.. Die Möglichkeit der Sozialhilfeträger, die Hilfe auf eine Heimunterbringung zu beschränken und die Assistenz in der eigenen Wohnung zu verweigern, soll abgeschafft werden.

Bei diesem ersten Treffen wurden bereits konkrete Gesetzesänderungen formuliert. Es stellte sich aber auch heraus, dass es noch weiterer Treffen bedarf, um einen ersten Diskussionsvorschlag zu veröffentlichen. Die Initiative zu diesem Arbeitstreffen ist von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA) ausgegangen, Unterstützung erfolgte durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

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