Finanzamt musste 6300 Euro Familienbeihilfe nachzahlen

Arbeiterkammer half Mutter eines behinderten Kindes

Schild Finanzamt
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Eine geschiedene Mutter von drei Kindern aus dem Bezirk Vöcklabruck musste mit dem Finanzamt um die erhöhte Familienbeihilfe für ihren behinderten Sohn streiten. Die Arbeiterkammer ging für die Frau bis vor den Verwaltungsgerichtshof und erreichte 6300 Euro Nachzahlung.

Mitte der 90er-Jahre wollte die Frau mit ihrem Gatten ein gemeinsames Konto eröffnen. Bei der Bank erklärte man, das sei nicht möglich, das Konto könne nur auf einen Namen lauten. Sie könne aber beim Konto ihres Mannes zeichnungsberechtigt sein. Das Paar willigte ein. Es wurde vereinbart, die Familienbeihilfe, die eigentlich der Mutter zusteht, auf dieses Konto überweisen zu lassen. Was für die Frau fatale Folgen hatte.

Denn als bei ihrem dritten Kind rückwirkend eine erhebliche Behinderung diagnostiziert wurde, war das Paar bereits seit zwei Jahren geschieden. Die Frau stellte beim Finanzamt einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe, auch für die vergangenen fünf Jahre.

Doch das Finanzamt beschied ihr, sie könne die erhöhte Familienbeihilfe nur für die zwei Jahre seit ihrer Scheidung bekommen. Für den Zeitraum davor hätte der Vater Anspruch darauf, weil das Geld auf sein Konto geflossen sei und sie damit auf den Anspruch verzichtet hätte. Die Frau hatte aber nie angegeben, dass der Vater Bezieher der Familienbeihilfe sein solle, geschweige denn irgendetwas in dieser Richtung unterschrieben. Sie hatte sich auch die ganze Zeit um die Kinder gekümmert.

Die Frau wandte sich an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die AK brachte den Fall vor den Verwaltungsgerichtshof und erreichte schließlich einen Erfolg für die dreifache Mutter. Sie bekam vom Finanzamt 6300 Euro nachgezahlt, da sie tatsächlich nie auf den Familienbeihilfeanspruch verzichtet hatte.

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