Wien im Zeichen der Behindertengleichstellung

Am 9.7.1997 wurde im Nationalrat das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen in Art. 7 Abs. 1 B-VG beschlossen; doch dieses muss natürlich mit Leben erfüllt werden!

Erika Stubenvoll
Simonis

Seit einigen Jahren fordern die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen ein Behindertengleichstellungsgesetz mit einem durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Doch nun wurde in Wien endlich der Startschuss für ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz gegeben.

Im Rahmen der Sitzung der Interessensvertretung der behinderten Menschen – einem durch die Wiener Landesregierung nach § 46 des Wiener Behindertengesetzes zu bestellenden behindertenpolitischen Gremium – am 24.6.2002 wurde auf Antrag von Martin Ladstätter (Verein Bizeps) eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Entwurfes für ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wird von Mag. Michael Krispl (Verein Blickkontakt) geleitet; sie soll bereits Anfang Oktober erstmals tagen und bis 3. Dezember 2002, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, einen Bericht erarbeiten, der sowohl den Iststand in Sachen Behindertengleichstellung in Wien als auch ein Programm für die Erarbeitung eines Wiener Behindertengleichstellungsgesetzes enthalten soll. Dieser Bericht soll von einem Vertreter der Interessensvertretung der behinderten Menschen nach dem Wiener Behindertengesetz ebenfalls im Dezember 2002 im Landtag präsentiert werden.

Nun dürfte es Wien endgültig ernst damit sein, in der Bundeshauptstadt die Chancengleichheit und Gleichberechtigung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens Wirklichkeit werden lassen zu wollen. So wies etwa die zweite Landtagspräsidentin und Vorsitzende der Wiener gemeinderätlichen Behindertenkommission, Prof. Erika Stubenvoll (SPÖ), in der Sitzung der Interessensvertretung der behinderten Menschen am 17. September 2002 klar und unmissverständlich darauf hin, dass ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz noch im Jahr 2003 vom Wiener Landtag beschlossen werden soll. Damit entspräche Wien auch dem Auftrag der Europäischen Kommission, der mit der Ausrufung des Jahres 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen verbunden war.

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