Huainigg: Einsparungen schmerzhaft, aber notwendig – Budget muss Weichen für die Zukunft stellen

Aufhebung des diskriminierenden Kündigungsschutzes und Erhöhung der Ausgleichstaxe sollen Chancengleichheit für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt bringen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Ein ausgeglichenes Budget ist notwendig, um unseren Sozialstaat zu erhalten! Auch wenn die Einsparungen, gerade im Sozialbereich, sehr schmerzhaft sind, müssen wir über den Tag hinaus in die Zukunft blicken und Strukturreformen einleiten, um unser Sozialsystem langfristig zu sichern. Letztlich sind diese strukturellen Reformen auch unabdingbar, um nicht ein zweites Griechenland oder Irland zu werden“, erklärt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, bei der heutigen Budgetdebatte im Hohen Haus.

Huainigg weist auf die positive Entwicklung hin, wonach wir am österreichischen Arbeitsmarkt einen neuen Beschäftigungsrekord erreichen. „Von dieser positiven Entwicklung müssen auch Menschen mit Behinderungen profitieren“, fordert Huainigg und zeigt auf, dass strukturelle Maßnahmen auch hier unabdingbar sind: „Denn der Ausgleichstaxfonds – jener Topf also, in den Unternehmer/innen einzahlen, die weniger behinderte Arbeitnehmer als vorgeschrieben einstellen – steht mit 10 Millionen Euro in der Kreide. Dabei spielte die Aktion 500 eine wesentliche Rolle. Durch eine krasse politische Fehlentscheidung wurden dafür insgesamt 29 Millionen Euro ausgegeben, ohne dass der ehemalige Sozialminister nachhaltige Beschäftigungen von behinderten Menschen sichern konnte. Um den Ausgleichstaxfonds zu sanieren, wurde die Ausgleichstaxe nun erhöht.“

In diesem Zusammenhang weist Huainigg auf eine weitere strukturelle Neuerung hin: „Ebenfalls soll der erhöhte Kündigungsschutz bei Neuanstellungen für die ersten vier Jahre ausgesetzt werden. Der Kündigungsschutz hat sich in den letzten Jahren als starke Benachteiligung für behinderte Menschen bei der Jobsuche erwiesen“, resümiert der ÖVP-Behindertensprecher: „Durch beide Maßnahmen sind verbesserte Chancen behinderter Menschen am Arbeitsplatz zu erwarten. Notwendig wird es sein, dass die Leistungsfähigkeit von behinderten Menschen mehr im Vordergrund steht und Betriebe anregt werden, behinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden muss, muss das Bundessozialamt an Stelle der bürokratischen Kündigungsschutzverfahren aktive Vermittlungsmaßnahmen und Zusatzausbildungen anbieten. Dieser Beschäftigungsschutz soll den Kündigungsschutz effektiv ersetzen. Bei ungerechtfertigten Kündigungen behinderter Menschen sieht das Behindertengleichstellungsgesetz Möglichkeiten vor, sich dagegen zu wehren.“

Zum Pflegegeld erklärt Huainigg: „Im Internationalen Vergleich setzt das Pflegegeld schon bei sehr geringem Pflegeaufwand an. Eine Änderung in den Pflegestufen 1 und 2 bei Neuzugängen ist zu vertreten, wenn kein wirklicher Pflegebedarf vorliegt. Das Pflegegeld kann kein Ersatz für geringe Einkommen sein. Das kann es nicht leisten, hier müssen wir den Hebel an anderer Stelle ansetzen. Behinderte Menschen sollen für ihre Arbeit eine entsprechende Entlohnung und Leistungsentschädigung bekommen. Die Arbeit eines behinderten Menschen ist genauso viel wert wie die Arbeit eines nicht behinderten Menschen. Wichtig ist mir, dass niemand, der derzeit Pflegegeld bezieht, dieses gestrichen bekommt!“

„Zu den wichtigsten Weichenstellungen für die Zukunft gehört im Sozialbereich die Einrichtung eines Pflegefonds, mit dem die steigenden Pflegeleistungen abgedeckt und weiter entwickelt werden können. Angesichts der demographischen Entwicklung ist das ein dringend notwendiger Schritt. Um all diese Vorhaben umsetzen zu können, ist ein ausgeglichenes Budget notwendig“, sagt Huainigg.

Auch die Umsetzung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wird in der Budgetdebatte thematisiert: „Gespräche mit den Bundesminister/innen ergaben, dass einige von ihnen aufgrund des Umfangs eine fristgerechte Umsetzung der Behindertengleichstellung flächendeckend nicht erfüllen können. Beispielsweise wurde von allen Polizeidienststellen in Österreich ein Drittel bereits barrierefrei adaptiert. Die fehlenden Adaptionen kann das Innenministerium aber bis 2015 organisatorisch nicht leisten. Ähnliche Probleme hat das Unterrichtsministerium. Daher soll es für die Bundesministerien eine Ausnahmeregelung bis 2019 in begründeten Fällen geben“, erklärt Huainigg und betont dabei: „Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das jeweilige Ministerium auf seiner Homepage einen Etappenplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den nächsten Jahren veröffentlicht und diesen auch erfüllt. Dadurch ist gewährleistet, dass 2019 die endgültige Deadline in diesem Bereich gehalten wird.“

In Zusammenarbeit mit der SPÖ-Behindertensprecherin konnte Huainigg verhindern, dass das Behindertengleichstellungsgesetz generell für alle Bereiche bis 2019 verschoben wird. „Das wäre vor allem ein Bruch des Vertrauensschutzes für jene Wirtschaftsbetriebe, die schon jetzt in die Barrierefreiheit investiert haben. Wir müssen über den Tag hinaus in die Zukunft blicken und die dringend benötigten Strukturreformen in Angriff nehmen!“

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