„ZDF log in“ ohne Gäste im Rollstuhl

Christine Haderthauer (CSU) steht heute Abend im Zweiten Deutschen Fernsehen Rede und Antwort zum Thema "Frauenquote: Überfällig oder ungerecht?".

Logo ZDF
ZDF

Zu der Diskussionssendung „ZDF log in“ hat das Hauptstadtstudio Gäste im Rollstuhl ausgeladen: „Aus Sicherheitsgründen können wir ausnahmsweise, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderung keinen Zutritt zur Veranstaltung gewähren.“

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) ist entsetzt über die Instinktlosigkeit.

Wer „Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderungen“ zu einer Veranstaltung „keinen Zutritt gewährt“, begeht eine Straftat, so Verbandsvorsitzender Ilja Seifert. Es handele sich um eine Diskriminierung, bewusst, planmäßig, vorsätzlich. Das sei – spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention – in der Bundesrepublik verboten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • Ich stimme meinen Vorpostern vollinhaltlich zu, gebe jedoch nur noch ergänzend zu bedenken, welches Gefühl das in Samuel Koch wohl ausgelöst hätte, wenn er im Falle eines etwaigen Interesses ebenfalls ausgeladen worden wäre.
    Daher erachte ich diese Erklärung des allgemeinen Behindertenverbandes (ABID) als sogar untertrieben.
    Für mich ist das in Zusammenschau mit Samuel Kochs Unfall, durch den er erst in den Rollstuhl gelangte, die Signalgebung von Opportunismus in Reinkultur!

  • Straftat ist es keine. Diskriminierung kann nur zivilrechtlich belangt werden.

  • Ich hoffe das dies noch ein juristisches Nachspiel haben wird. Ich weiss nicht, wie ich reagiert hätte wenn ich eine „Ausladung“ Bekommen hätte.

  • Ob es als „Straftat“ bezeichnet werden darf, bezweifle ich, weil Diskriminierungsvergehen nicht mit Strafe im strafrechtlichen Sinn bedroht sind. Verbotenes Unrecht ist es allemal, dessen sich auch die Staatsorgane, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, täglich millionenfach (in Ö: hunderttausendfach) schuldig machen.