Was Österreich von Deutschland lernen sollte

Mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft ist es in Österreich nicht weit her. Jüngstes Beispiel ist der "Nationale Aktionsplans für Menschen mit Behinderung". Ein Kommentar.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Im März 2010 hielt das österreichische Sozialministerium in einer Aussendung fest: „Hundstorfer plant Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung“.

Anlass der Aussendung war die Erstellung des Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Umstand, dass Menschenrechtsdefizite mit einem Aktionsplan abgebaut und die „sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen“ umgesetzt werden könnten.

Partizipation auf österreichisch

Und wie funktioniert Partizipation – also die Einbindung der Zivilgesellschaft – auf österreichisch? Man verkündet als Sozialminister einen Aktionsplan und nennt praktischerweise gleich die Inhalte, die sich „abzeichnen“. Knapp ein Jahr später organisierte das Sozialministerium eine „Auftaktveranstaltung“ zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung.

Alle Arbeitsgruppen werden von Beamten geleitet, die schon vor einer Diskussion erzählen, was Inhalt der Sitzung und Thema des Aktionsplans wird. Man ermöglicht der Zivilgesellschaft nach der Sitzung 2 Wochen lang noch schriftlich Beiträge zu übersenden und verlängert diese Frist gnädigerweise noch um 10 Tage.

Man kündigt an, dass das Sozialministerium dann den Plan erstellen wird und mit den anderen Ministerien „abstimmt“, was in den Plan kommt. (Gelernte Österreicher wissen, was das bedeutet. Jedes Ministerium kann per Veto sagen, was nicht Teil des Plans wird.)

Und selbst der Name des Plans bleibt möglichst vage. Er soll nur „Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung“ heißen. Das Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verschweigt man (un)verschämt.

Beispiel Deutschland

Wie macht es Deutschland, das bekanntlich auch nicht der Hort der Partizipation und der Umsetzung der Menschenrechte ist?

Selbst in Deutschland sind zur Erstellung des Plan mehrere größere Veranstaltungen und auch Workshops durchgeführt worden, bei denen Struktur und Handlungsfelder gemeinsam erarbeitet wurden.

Der Aktionsplan wird in Deutschland – höchstwahrscheinlich – auch einen klaren Namen haben. Voraussichtlich lautet dieser: „Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.

Was nun folgen sollte

Es bedarf dringend einer echten Partizipation zur Erstellung des österreichischen Aktionsplans, das heißt der kontinuierlichen Einbindung der Betroffenenorganisationen, sowie klarer Ziele, die sich auch im Namen des Papiers widerspiegeln müssen. „Wir wollen wirklich Partner sein“, so eine der Reaktionen bei der Auftaktveranstaltung. Nun muss sich zeigen, ob das Sozialministerium wirklich Partner bei der Erstellung haben möchte.

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