Behindertenanwalt verlangt umgehende Gespräche zwischen Politik und Trägerorganisationen
Die drastischen Sparvorhaben der Landesregierung sollen nach den nun vorliegenden Verordnungsentwürfen zum Teil zu erheblichen Verringerungen der Zahlungen für die Leistungen der Behindertenhilfe führen.
Wie unter diesen Umständen die erforderliche Qualität aufrecht zu erhalten ist bzw. wo Kürzungen nicht möglich sind, kann nur im direkten Dialog zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, unter bestimmender Beteiligung von Selbstvertreter/innen, erarbeitet werden.
„Ich appelliere daher dringend an beide Seiten, im Sinne der Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, umgehend Verhandlungen aufzunehmen“, fordert Behindertenanwalt Siegfried Suppan dazu auf, gegenseitige Schuldzuweisungen der Gesprächsverweigerung zu beenden und konstruktive Schritte zu setzen.
Es darf nicht dazu kommen, dass in der Steiermark, die bislang österreichweit als Vorzeigeland im Bereich der Leistungen für behinderte Personen gegolten hat, der eingeschlagene Weg zur Herstellung einer umfassenden und bedarfsgerechten Angebotslandschaft wegen budgetärer Probleme aufgegeben wird.
„Bei meinen aktuellen Sprechtagen in den Bezirken stelle ich eine massive Verunsicherung unter der betroffenen Bevölkerung fest, da völlige Unklarheit darüber herrscht, welche konkreten Auswirkungen für die einzelne behinderte Person zu erwarten sind. Hier geht es nicht nur um die Abfederung von so genannten Härtefällen, sondern um die grundsätzliche Absicherung eines gut funktionierenden Systems“, so Suppan weiter.
Das Land Steiermark als verantwortlicher Auftraggeber und die Trägerorganisationen als Leistungserbringer müssen daher so rasch wie möglich zu einer gemeinsamen Strategie finden, wie zumindest die Aufrechterhaltung erreichter Standards ermöglicht werden kann.