Deutschland: Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vorgelegt

An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung kritisiert und selbst Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vorgelegt.

„Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider“, erklärte deren Leiter Valentin Aichele.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige die Kultusministerkonferenz einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.

„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie beispielsweise Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen.

Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – anders als meist vermutet – gut erprobt“, so Aichele.

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