Behindertenrechtskonvention: Deutsche Bundesregierung spielt auf Zeit

Die deutsche Bundesregierung spielt nach Einschätzung des behindertenpolitischen Sprechers der Linken im Bundestag bei der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf Zeit.

Ilja Seifert
Berliner Behindertenverband

„Seit über zwei Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht. Statt diese Menschenrechtskonvention mit praktischem Handeln umzusetzen, spielt die Bundesregierung weiter auf Zeit“, erklärte heute Dr. Ilja Seifert mit Blick auf die Antworten auf seine Fragen nach der Berücksichtigung der Behindertenrechtskonvention bei der Erarbeitung des Bundeshaushaltes 2012 und dem überfälligen Staatenbericht an die UNO.

Im Gesetzentwurf zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 8.11.2008 behauptete die Bundesregierung: „Durch das Gesetz entsteht kein weiterer Vollzugsaufwand, mit Ausnahme der Kosten für die Errichtung der unabhängigen Stelle nach Artikel 33 Abs. 2 des Übereinkommens.“ Ihrer damaligen Denkschrift zufolge sah sie keinen Handlungsbedarf, da in Deutschland die Konvention bereits umgesetzt wäre, so Seifert.

Inzwischen bestreite die Bundesregierung nicht mehr die Notwendigkeit eines Aktionsplanes und staune, wie viele Handlungsbedarfe die betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen anmahnen, vorschlagen und einfordern.

Deswegen das Spiel auf Zeit, meint der Abgeordnete: Die Erstellung des Aktionsplanes dauert immer länger (Schuld sind die Menschen mit Behinderungen selbst, da sie „eine Vielzahl guter Ideen und Anregungen eingebracht“ haben) und solange der Aktionsplan nicht beschlossen ist, wird auch nichts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention getan. Deswegen wurden im Bundeshaushalt 2009, 2010 und 2011 außer für die Monitoringstelle und für die Erarbeitung des Aktionsplanes keine Mittel eingestellt und so soll es wohl auch 2012 geschehen.

Seifert: „Wenn die Bundesregierung zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention nicht in Lage ist, der UNO gemäß Artikel 35 der Konvention einen Staatenbericht vorzulegen, weil sie noch nichts über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen berichten kann, ist das national und international ein Armutszeugnis. Es ist peinlich für ein Land, welches Mitglied im UN-Sicherheitsrat und anderen UN-Gremien ist und sich als vorbildlich und beispielgebend in Menschenrechtsfragen darstellt.“

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