Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert

Seit Oktober 2008 gilt die UN-Behindertenrechtekonvention auch in Österreich.

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Darin ist unter anderem die Verpflichtung für Bund und Länder festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen in die Ausarbeitung und Umsetzung von einschlägigen Rechtsvorschriften aktiv mit einzubeziehen sind.

Die Steirischen Regierungsparteien beabsichtigen jetzt, das Behindertengesetz mittels Initiativantrag und offenbar ohne Begutachtungsverfahren zu ändern. „Damit wird den Betroffenen jegliche Möglichkeit genommen, sich am Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen“, stellt Siegfried Suppan, Behindertenanwalt und Vorsitzender der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB), fest. „Auch wenn dieser Weg landesgesetzlich grundsätzlich zulässig ist, so widerspricht er in diesem Fall den einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen“.

Mit dieser Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes sollen unter anderem die Entwicklungsförderung gestrichen und Assistenzleistungen in der Schule beschränkt werden. Auch die Voraussetzungen für Familienentlastungsdienste, Freizeitassistenz und persönliches Budget werden darin neu festgelegt.

„Hier sollen wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, ohne die betroffene Bevölkerung dazu auch nur zu befragen“, kritisiert Suppan die gänzlich fehlende Einbindung von behinderten Personen und deren Vertreter/innen bei der Erstellung der Neufassung und fordert die Durchführung einer Begutachtung vor der Beschlussfassung im Landtag Steiermark.

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