Bettelverbot für behinderte Menschen

Nein, nein, nicht was Sie meinen! (Gastkommentar in der OÖN vom 20. April 2011)

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Zugegeben, der Titel ist etwas knapp und zugespitzt formuliert. Aber er hat leider einen sehr ernsten Kern. Meist zwingen eine akute Notlage und das Gefühl von Ausweglosigkeit Menschen zum Betteln. Der Abstieg auf der sozialen Treppe hat viel Erniedrigendes und zutiefst Beschämendes an sich. Es lebt sich nicht bequem am Rand der Gesellschaft, schon gar nicht, wenn sie wohlhabend ist. Wer je gezwungen war, um das Allernötigste bitten zu müssen, wird wissen, was gemeint ist.

Es waren wohl die bitteren Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und die Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, die Regierungen bewogen haben, diesen beschämenden Notlagen entgegenzuwirken, umfangreiche Sozialgesetze zu schaffen und universale Menschenrechte festzuschreiben. Aus Bittstellern wurden Antragsteller mit Rechten. Es waren epochale Errungenschaften in der zweiten Hälfte des sonst an Menschenverachtung so reichen vorigen Jahrhunderts. Zuletzt wurde von der UNO auch eine „Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen, der Österreich vor drei Jahren beitrat.

Und just seit damals setzte hierzulande eine schrittweise Dekonstruktion dieser mittlerweile verbrieften Rechte ein und machte immer mehr Berechtigte mit Behinderungen wieder zu Bittstellern. Vereinbarte Ziele für die Gleichstellung wurden auf die lange Bank geschoben, Integrationsmaßnahmen gekürzt, Mittel für Assistenzleistungen „eingefroren“, barrierefreier Wohnraum zu Luxus erklärt und es wurde insgesamt der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde plötzlich wieder in Frage gestellt.

Wenn schon die Rede von „Bettelverboten“ ist, dann sollte damit ein Verbot gemeint sein, um etwas „betteln“ zu müssen, was behinderten Menschen von Rechts wegen ohnehin zusteht. Nämlich von Menschenrechts wegen!

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