Arbeit in Werkstätten und Betrieben der Behindertenhilfe darf keine Einbahnstraße sein

Ombudsstellen fordern die koordinierte Umsetzung der Ziele der UN-Konvention auch im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Eine aktuelle Studie der Universität Wien zeigt, dass vor allem Jugendlichen mit intellektueller Behinderung der Einstieg ins Berufsleben nur schwer möglich ist. Als Hauptursachen stellen die Studienautoren vor allem die unzureichende Inklusion im Schulbereich und ein rückläufiges Angebot an unterstützenden Maßnahmen zur Eingliederung auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt fest.

„Die Studie zeigt neuerlich, wie bedeutsam die Herstellung einer vollständigen Teilhabe behinderter Menschen ist. Je früher und umfangreicher Maßnahmen gesetzt werden, die eine Ausgrenzung verhindern, desto größer sind die Chancen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und auch für den Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können“, ist für den Vorsitzenden der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderung (LOMB), Siegfried Suppan, die Fortführung der inklusiven Schulbildung auch nach der 8. Schulstufe und der sukzessive Abbau von Sonderschulen neuerlich dringend einzufordern.

Ein weiteres Ziel muss der Aufbau und die Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich der „unterstützten Beschäftigung“ durch persönliche Assistenzmodelle bei der Jobsuche und weiterführend auch am Arbeitsplatz sein.

„Die Tatsache, dass viele Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung im Sozialversicherungsrecht nach wie vor in diskriminierender Weise als ’nicht arbeitsfähig‘ gelten, ist ein weiterer Faktor, der ihnen – neben zahlreichen weiteren damit verbundenen Nachteilen – den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert“, kritisiert Suppan einen seit vielen Jahren bekannten Missstand, der auch von der aktuellen Bundesregierung bislang nicht beseitigt wurde.

Da sich gerade auch in diesem Bereich die Zuständigkeiten von Bund und Ländern überschneiden, ist eine koordinierte Vorgangsweise zur Lösung von grundlegender Bedeutung.

„Nur durch ein gemeinsames, zukunftsorientiertes und an den Vorgaben der UN-Konvention gemessenes Vorgehen von Bundesministerien und Landesregierungen kann gewährleistet werden, dass die Beschäftigung in Werkstätten der Behindertenhilfe vermehrt auch als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt genützt werden kann und nicht als berufliche Einbahnstraße wahrgenommen wird“, so Suppan abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich