Hundstorfer zu Pflegepaket: Finanzierung der Pflege gesichert

Pflegefonds mit 685 Mio. Euro beschlossen - Auszahlende Stellen beim Pflegegeld von 303 auf 8 reduziert

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

„Mit dem heute beschlossenen Pflegefonds wird die Kostensteigerung der Länder und Gemeinden im Bereich der Pflegedienste für die kommenden Jahre abgedeckt. Mit dem Beschluss im Ministerrat haben wir einen großen Schritt zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege gesetzt. Die Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich wird bis Ende 2012 Ergebnisse vorlegen, die eine nachhaltige Lösung der Pflegefinanzierung beinhaltet“, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem Ministerrat im Rahmen der Regierungsklausur am Semmering.

Der Bund beteiligt sich zu zwei Drittel, Länder und Gemeinden zu einem Drittel. Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014 Euro 685 Millionen, und zwar für das Jahr 2011 Euro 100 Millionen, für das Jahr 2012 Euro 150 Millionen, für das Jahr 2013 Euro 200 Millionen und für das Jahr 2014 Euro 235 Millionen, berichtete Hundstorfer.

Die Mittel dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden. Das Pflegefondsgesetz regelt die Mittelaufteilung an Länder und Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für die Sicherung und den Ausbau von Pflegeleistungen (mobile Dienste, Tageszentren, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, Case- und Caremanagement etc.).

Dabei haben die Länder Spielraum in der Schwerpunktsetzung (z.B. mobil vor stationär) entsprechend ihren Aufbau- und Versorgungsplänen. Das Pflegefondsgesetz beinhaltet die Schaffung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik und die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam fixierter, transparenter Kriterien.

Pflegegeld: nur noch 8 anstatt 303 auszahlende Stellen

Ein wichtiger Schritt für eine Verwaltungsreform wurde beim Pflegegeld gesetzt. Denn die Zahl der Pflegegeld-Träger wird von derzeit 303 auf 8 reduziert, unterstrich der Sozialminister. Bisher waren für 74.000 Bezieher des Landespflegegeldes 280 auszahlende Stellen zuständig. Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und der vergleichsweise hohen administrativen Belastung kleinerer Träger soll nun eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren. Dies entspricht auch der generellen Kompetenzaufteilung, die alle Geldleistungen beim Bund zusammenlegt und alle Pflegedienstleistungen bei den Ländern.

Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes werden daher vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (372 Mio. Euro). Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Strukturreform beraten. Auch der Bund reduziert seine Entscheidungsträger von derzeit 23 auf 8 Träger. „Damit wird eine kundenfreundlichere Struktur geschaffen und eine deutliche Verkürzung bei der Zuerkennung des Pflegegelds erreicht“, schloss Hundstorfer.

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