Jarmer: Behinderung der Eltern kein Ausschließungsgrund für Adoption

Recht auf Familie auch für Menschen mit Behinderungen Menschenrecht

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„Der Fall eines oberösterreichischen blinden Paares, dem die Zustimmung zu einer Adoption eines ebenfalls blinden Kindes verwehrt wurde, ist ein klarer Fall von Diskriminierung“, so die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer, die sich gemeinsam mit der Grünen Familiensprecherin Daniela Musiol für die Rechte des Paares auf Familienleben einsetzt.

Die Bezirkshauptmannschaft Linz Land verstößt dabei gegen die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die UNO Menschenrechtskonvention und die österreichische Bundesverfassung. Im Artikel 23 der UN-Konvention heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen. (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Vermögenssorge, Adoption von Kindern (…) in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend.

„Die Familie aus Oberösterreich hat vielfältige Hilfsmittel und Fördermaßnahmen. Die besten Voraussetzungen für ein blindes Adoptivkind sind also gegeben“, so Jarmer. Ein Gutachten bescheinigt dem Paar, überdurchschnittlich für eine Adoption eines blinden Kindes geeignet zu sein.

Da es in Wien bereits ein Paar (blind und schwer sehbehindert) gibt, das seit ca. 5 Jahren erfolgreich ein Adoptivkind aufzieht, plant das Paar eine Übersiedlung nach Wien, wo sich die Behörde laut Aussendung über das Vertrauen freut.

„Ich wünsche dem Paar alles Gute und dass es möglichst bald ein Happy End für die beiden gibt und sie einem blinden Kind eine Heimunterbringung ersparen und einen guten Start ins Leben bieten können“, so Jarmer.

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