Theresia Degener kritisiert deutschen Aktionsplan

Theresia Degener hat den deutschen Aktionsplan kritisiert. Die Juristin sitzt bei den Vereinten Nationen in dem Ausschuss, der die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention prüft.

Theresia Degener
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Der am 15. Juni 2011 vorgestellte deutsche nationale Aktionsplan enthalte zu wenig Ziele, monierte Degener in einem gesendeten Interview mit dem Deutschlandfunk. Deutschland liege bei der Integration Behinderter weit zurück.

Die Professorin an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum, die als Expertin an der Ausarbeitung der Menschenrechtskonvention beteiligt war, sagte auf die Frage, ob das mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sei, was die Bundesregierung jetzt unternehme: „Es ist ein Anfang, das hat die Ministerin selbst gesagt, aber es ist noch nicht ein nationaler Aktionsplan, wie man ihn sich wünscht.“

Ein nationaler Aktionsplan müsse konkrete Fern- und Nahziele benennen, er müsse sagen, welche konkreten Maßnahmen und Förderprogramme die Nah- und Fernziele umsetzen sollen, es müssten klare zeitliche Fristen benannt werden und es müsse auch ein sogenanntes Monitoring-System eingerichtet werden.

„All das finden wir in dem nationalen Aktionsplan, der jetzt heute erst mal vorgelegt wurde, nicht, der gleichwohl – das muss man deutlich sagen – zu begrüßen ist, denn dass sich die Bundesregierung um einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bemüht, zeigt deutlich, dass sie der Behindertenrechtskonvention einen hohen Stellenwert einräumt. Das ist zu begrüßen, es entspricht auch der Rolle, die die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention gespielt hat. Den Prozess durfte ich begleiten und da kann man sagen hat Deutschland eine rühmliche Rolle eingenommen. Und jetzt ist eben der schwierige Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gestartet“, sagte Degener.

„Es gibt eine Reihe von Zielen, die verschiedene Behindertenverbände und Experten vorgelegt haben. Allen voran muss man immer darüber nachdenken, müssen die Gesetze, die nationalen Gesetze verändert werden. Da liegen inzwischen verschiedene juristische Gutachten vor, die alle der Meinung sind, es gibt eine ganze Anzahl von Gesetzen, die in Deutschland verändert werden müssten, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, angefangen bei den Schulgesetzen – das ist natürlich Ländersache -, aber auch über die Sozialgesetze, die Diskriminierungs-, Antidiskriminierungsgesetze, die wir haben, das Strafrecht, das Betreuungsrecht. Es gibt sehr, sehr viele Gesetze, die nun auf den Prüfstand gestellt werden müssen, und da ist es schon etwas enttäuschend, dass der nationale Aktionsplan hier nur sehr, sehr wenig Ziele setzt. Ich glaube, etwa fünf Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen beschäftigen sich nur mit den legislativen Reformbestrebungen“, stellte die Juristin fest.

„Alle Staaten, die diese Behindertenrechtskonvention, wie Deutschland, ratifiziert haben, müssen zwei Jahre nach Ratifikation einen sogenannten Staatenbericht an den Ausschuss in Genf vorlegen, in dem ich übrigens selbst auch als Expertin sitze. Deutschland muss einen entsprechenden Staatenbericht vorlegen, der nationale Aktionsplan wird sicherlich Teil des Staatenberichtes sein, und dieser Ausschuss wird dann diesen Staatenbericht begutachten und mit der Bundesregierung in einen konstruktiven Dialog darüber treten, ob dieser Staatenbericht den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention genügt oder nicht“, so Degener.

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