PID soll in Österreich nicht zugelassen werden

"Präimplantationsdiagnostik ist Selektion", sagt aktion-leben-Generalsekretärin Martina Kronthaler. "Der Staat muss auf das Gemeinwohl schauen."

aktion leben österreich Martina Kronthaler
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Künstlich befruchtete Embryonen dürfen in Deutschland künftig auf Erbkrankheiten hin untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden oder wenn mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Diese Praxis der Präimplantationsdiagnostik (PID) führt aber zu einer Selektion, die das Leben mit bestimmten Behinderungen als nicht lebenswert ansieht. Das gab die Generalsekretärin der aktion leben österreich, Mag. Martina Kronthaler, in der Sendung „Pro und Contra“ auf Puls 4 am 11. Juli 2011 zu bedenken.

PID sondert Menschen aus

Während Universitätsprofessor Peter Husslein, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien, dafür eintrat, dass Präimplantationsdiagnostik in Österreich mit bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt wird, hielt die aktion-leben-Generalsekretärin dagegen: Die genetische Untersuchung der Embryonen vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter bedeutet, dass kranke Menschen ausgesondert werden.

Präimplantationsdiagnostik soll daher in Österreich verboten bleiben. Über Ausnahmeregelungen bei Eltern mit schwersten Erbkrankheiten könnte auf dieser Basis gesprochen werden. Die generelle Zulassung der PID würde jedoch sehr dazu verleiten, auch andere Krankheiten oder Eigenschaften, wie etwa das Geschlecht, vor dem Übertragen in die Gebärmutter bestimmen zu wollen.

PID weckt schwer erfüllbare Hoffnungen

„Pränataldiagnostik wurde mit denselben Argumenten eingeführt, die jetzt für die PID sprechen sollen“, erinnert Kronthaler. „Und wo stehen wir heute? Beim Screening auf Down-Syndrom. 90 Prozent aller Kinder, bei denen im Mutterleib Down-Syndrom diagnostiziert wird, werden abgetrieben. Hier werden Menschen nach ‚lebenswert’ und ‚lebensunwert’ sortiert.“

Der Staat habe jedoch die Pflicht, auf das Gemeinwohl zu schauen. Wie verändert es eine Gesellschaft, wenn Menschen „aussortiert“ werden? Diese Ansicht unterstützte auch die deutsche Ärztin Jeanne Nicklas-Faust: „Man muss abwägen, was das bewirkt.“ Kronthaler wies darauf hin, dass mit der PID schwer erfüllbare Hoffnungen auf ein gesundes Baby geweckt würden: Die Geburtenrate pro übertragenem Embryo liegt bei erblicher Belastung der Eltern bei 26 Prozent, dies ergab eine aktuelle Auswertung der ESHRE (European Society of Human Reproduction and Embryology).

In Österreich sind genetische Untersuchungen am künstlich befruchteten Embryo, also Präimplantationsdiagnostik, nicht zugelassen. In Deutschland stimmte der Bundestag am 7. Juli 2011 für einen Gesetzesvorschlag, der PID mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Diese Entscheidung des deutschen Bundestags entfacht auch in Österreich eine neue Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen der PID.

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