Behindertengleichstellung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben!

Grundsatzerklärung der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich vom September 2002.

Gesetzestext
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Von 6. bis 8. September 2002 fand in Linz wieder einmal eine Tagung der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich, einem Zusammenschluss von Interessensvertretungen behinderter Menschen und BürgerrechtsaktivistInnen der Menschen mit Behinderung, statt.

Im Rahmen dieser Tagung wurde auch eine Grundsatzerklärung der SLIÖ für das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003“ verabschiedet.

Die Kernforderungen dieser Grundsatzerklärung sind:

  • die Schaffung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes;
  • die Schaffung von Landes-Behindertengleichstellungsgesetzen.

Die SLIÖ brachte in ihrer Grundsatzerklärung auch unmissverständlich zum Ausdruck, dass eine umfassende Behindertengleichstellung – persönliche Assistenz, chancengleicher Zugang zu Bildung, Schule, Beruf, Arbeit, Informationen, Wahlfreiheit hinsichtlich der Wohnform … – die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen darstellt.

Blickkontakt schloss sich als Mitglied der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung dieser Grundsatzerklärung an. Mag. Michael Krispl (Verein Blickkontakt): „Die Schaffung von Behindertengleichstellungsgesetzen ist die logische Konsequenz aus dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen in Art. 7 Abs. 1 B-VG und wurde in der diesbezüglichen Nationalratssitzung am 9. Juli 1997 auch von allen FraktionssprecherInnen als politische Absicht formuliert. Jetzt ist es an der Zeit, diese politische Absicht Wirklichkeit werden zu lassen. Das Bundesland Wien hat erst kürzlich den Startschuss für ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz gegeben. Damit würde letztlich auch der Intention der EU für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 entsprochen.“

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