Persönliche Assistenz statt Behinderteneinrichtungen

Stellungnahme zu Persönlicher Assistenz zeigt Richtung für zukünftige Behindertenpolitik

SLIÖ Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich
SLIÖ

Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) begrüßt die jüngste Stellungnahme des unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention in Österreich, die sich mit Persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen befasst.

„Diese Stellungnahme unterstützt unsere langjährige Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung für Persönliche Assistenz“, meint Mag. Hubert Stockner, stellvertretender Vorsitzender von SLIÖ. Persönliche Assistenz ist eine an den individuellen Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen ausgerichtete Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Sie ist an Gleichstellung, Selbstbestimmung und Inklusion orientiert und wurde international von Selbstbestimmt Leben Initiativen entwickelt.

Auf Basis einer von SLIÖ kürzlich durchgeführten Bestandsaufnahme muss davon ausgegangen werden, dass derzeit nur ca. 1.000 behinderte Menschen in Österreich ihren Alltag mit Persönlicher Assistenz selbstbestimmt gestalten können. Hingegen werden ca. 20.000 behinderte Frauen, Männer und Kinder in mehr oder weniger großen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in Alten- und Pflegeheimen betreut.

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Maßnahmen dieser institutionellen Segregation übersteigen jene für betreutes Wohnen bzw. Persönliche Assistenz um ein Vielfaches. Bislang fehlt in Österreich ein konsequenter und verbindlicher Plan zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen. „Der erste Schritt müsste die Grundsatzentscheidung sein, nicht weiter in Betreuungseinrichtungen zu investieren, sondern stattdessen den flächendeckenden Ausbau von gemeindenahen Unterstützungssystemen wie Persönlicher Assistenz zu beginnen,“ erläutert Stockner, „dafür gibt es international bereits viele erfolgreiche Beispiel“.

Die Stellungnahme des Monitoringausschusses ist ein wichtiges Signal, in welche Richtung die österreichische Behindertenpolitik zukünftig gehen muss. Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen muss diesbezüglich eindeutige und verbindliche Maßnahmen enthalten.

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