WKÖ-Gleißner: „Wirtschaft beschäftigt bereits 100.000 Menschen mit Behinderungen“

Wirtschaft unterstützt Job-Initiative von Career Moves - Problembereiche seien Kündigungsschutz, Leistungsanforderungen und fehlende Bewerbungen

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Die Online-Jobplattform Career Moves führt eine Kennzeichnung von Jobs für Menschen mit Behinderung auf ihrer Homepage ein. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) ist Partner dieser Initiative, wie Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ betont: „Initiativen wie Career Moves zeigen: Es gibt zahlreiche vorbildliche Betriebe, die behinderten Menschen einen Berufseinstieg ermöglichen. Die Anstellung von behinderten Menschen rechnet sich, weshalb bereits viele Betriebe das Potential dieser Arbeitnehmer nutzen.“

Schon jetzt beschäftigen Österreichs Unternehmen über 100.000 Personen mit Behinderungen. Gleißner berichtet von unzähligen Klein- und Mittelbetriebe, die behinderte Menschen anstellen, obwohl sie weniger als 25 Arbeitnehmer beschäftigen und daher gesetzlich nicht verpflichtet sind, sie einzustellen.

Gleißner schlägt auch kritische Töne an: „Wir müssen die Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen neu denken und Barrieren beim Zugang zum Arbeitsmarkt weiter abbauen.“ Als Problembereiche ortet Gleißner den Kündigungsschutz, Leistungsanforderungen und fehlende Bewerbungen. Besonders der Kündigungsschutz verhindere die Anstellung von behinderten Menschen, was auch von Behindertenvertretern kritisiert werde.

Die Wirtschaft begrüßt daher die Aussetzung des Kündigungsschutzes für vier Jahre, lehnt aber Ausnahmen ab, die die Rechtsunsicherheit fortschreiben: „Unternehmen, die behinderte Menschen während wirtschaftlich schwieriger Zeiten beschäftigen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie ihre behinderten Mitarbeiter unter allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt“, unterstreicht der Experte.

Es gebe derzeit in nahezu allen Bundesländern ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl, der auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden begünstigten behinderten Personen und der von Arbeitgebern zu erfüllenden Pflichtzahlen. „Es können einstellungspflichtige Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, was gleichzeitig bedeutet, dass viele Unternehmen Ausgleichstaxen bezahlen müssen, obwohl sie bereit wären, behinderte Menschen zu beschäftigen“, betont Gleißner.

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