Deutschland: Mehr Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung!

Anlässlich des fünften Jahrestages des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat das Deutsche Institut für Menschenrechte insbesondere Bundesländer und Kommunen aufgefordert, mehr Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung zu schaffen.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Gesetz habe zwar den Rechtschutz für Betroffene von Diskriminierung im Berufsleben und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wie zum Beispiel Wohnungsmarkt gestärkt. Trotzdem bleibe es für viele Menschen mit Diskriminierungserfahrungen schwierig, ihr Menschenrecht auf Schutz vor Diskriminierung wahrzunehmen, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf.

„In den meisten Bundesländern fehlt es an wohnortnahen kompetenten Beratungsstellen“. Gerade Bundesländer und Kommunen sollten sich stärker als bisher für den Aufbau von Infrastrukturen der Antidiskriminierungsberatung engagieren. „Denn nur ein effektiver Diskriminierungsschutz ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion benachteiligter Personengruppen“, so Rudolf.

Das Menschenrechtsinstitut begrüßte das Förderprogramm „Netzwerke gegen Diskriminierung“, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dieses Jahr mit einer Fördersumme von 1,2 Millionen Euro und einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet hat. „Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas Diskriminierung reiche ein solches Förderprogramm jedoch bei weitem nicht aus.“ Die Programme müssten über längere Zeiträume gefördert und finanziell besser ausgestattet werden, so die Empfehlung der Menschenrechtsexpertin.

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