Die Weiterentwicklung von Persönlicher Assistenz in Österreich

Dr. Max Rubisch vom Sozialministerium beleuchtete beim BIZEPS-Kongress im April 2011 die Frage: "Was verlangt die Konvention von uns im Zusammenhang mit Persönlicher Assistenz?"

Max Rubisch
BIZEPS

Der Leiter der Abteilung für Grundsatzfragen und Europäische Integration in der Behindertenpolitik, Behindertengleichstellung im Sozialministerium, näherte sich dem Thema, indem er zuerst auf die internationale Ebene verwies: Die UN-Behindertenrechtskonvention. Er ging danach auch kurz auf die „Behindertenstrategie“ der Europäischen Union ein und zählte zum Schluss auf, welche Maßnahmen Österreich als Konsequenz daraus vorhat.

Abbau von Einrichtungen

Besonders ausführlich sprach er über die UN-Behindertenrechtskonvention. Dort „steht drinnen, in dem Artikel 19, dass Menschen mit Behinderungen müssten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wo sie leben, mit wem sie leben, und sie dürfen nicht verpflichtet sein, in einer besonderen Wohnform zu leben“, führte er aus.

Dies bedeute, dass es gemeindenahe Unterstützungsdienste geben muss, „dort, wo sie notwendig sind und damit in Verbindung steht wohl auch die so genannte Deinstitutionalisierung, der Abbau von Einrichtungen“.

Umsetzungszeitraum

Wichtig war ihm, auf den Zeithorizont der Umsetzung zu verweisen. „Das ist also die so genannte progressive Erfüllung, das heißt, es kann nicht alles sofort erreicht werden, es wird auch nicht alles sofort verlangt und es wird hier anerkannt, dass die volle Realisierung aller dieser Rechte meistens nicht in kurzer Zeit erreicht werden kann“, erläuterte er und betont gleichzeitig: „Diese Einschränkung darf nicht dazu führen, dass man die Verpflichtung der Staaten, dass man da den Inhalt völlig herausnimmt und das nur mehr zu einem Alibi wird.“

Er versucht dies in seiner Rede so zu erklären: „Das heißt, von den Staaten wird nicht verlangt, alles sofort zu machen, aber es wird verlangt, wirksame und geeignete Maßnahmen zu setzen, die in die richtige Richtung gehen, in Richtung der Zielerreichung. Und die Staaten sind verpflichtet, sich dem Ziel anzunähern so schnell und so effektiv wie möglich, das heißt soweit es ihre Mittel und ihre Möglichkeiten gestatten.“

EU-Strategie

Seit 15. November 2010 gibt es auch eine europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2010-2020 von der Europäischen Kommission. In dieser Strategie gibt es acht Aktionsbereiche – darunter auch „Teilhabe“.

Zur Wahrung des Grundrechts auf Teilhabe sollen behinderte Menschen „selbst bestimmen können, wo und wie man leben möchte“, so Rubisch zum Inhalt der EU-Strategie. „Das Interessante ist ja also, die Zielsetzungen der UNO-Konvention und die Zielsetzungen der Europäischen Strategie sind wirklich genau dieselben in diesem Punkt“, analysierte der Beamte aus dem Sozialministerium.

Was hat sich in Österreich getan?

Zur Frage „Was hat sich in Österreich getan?“ führte er aus, dass im aktuellen SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem Jahr 2008 der „Ausbau der Persönlichen Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung“ und die „Prüfung der Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen“ angekündigt sind.

Zu den Aktivitäten des Sozialministeriums berichtete er: „Wir vom Sozialministerium haben im Juni 2009 dann das Thema mit den Ländern schon einmal angesprochen bei der Landes-Sozialreferenten-Tagung. Damals wollten die Länder noch nicht darüber diskutieren, haben gesagt, das ist kein Thema für uns. Es hat dann ein Schreiben von unserem Minister gegeben an die Landesräte, wo er hingewiesen hat auf das Regierungsprogramm, dass das hier ausdrücklich drinnen steht, mit der Bitte an die Landesräte, dieses Projekt zu unterstützen.“

Darauf haben vier Bundesländer grundsätzlich positiv geantwortet (Wien, Burgenland, Salzburg und Tirol), zwei blieben neutral (Steiermark und Vorarlberg) und vom Rest gab es keine Antworten.

„Wir haben daraufhin das Thema bei der nächsten Landessozialreferentenkonferenz wieder angesprochen, das war im Juni 2010, und dann hat es doch einen deutlichen Fortschritt gegeben, es haben sich nach der Diskussion dann alle Länder einhellig dazu bekannt, eine Arbeitsgruppe mit dem Sozialministerium einzurichten, die sich mit dem Thema befassen wird“, so Rubisch weiter in seinem Referat.

Im März 2011 gab dann die Entschließung des Nationalrates. Das Ziel soll sein „eine Vereinbarung nach Artikel 15 der Verfassung, d.h. eine Vereinbarung, wo sich Bund und Länder auf gewisse Grundsätze einigen, und die zweite Neuigkeit war, dass das beim nächsten Finanzausgleich verhandelt werden soll.“ Der derzeitige Finanzausgleich läuft bis 2014. Es wird in den Jahren 2013/14 daher Verhandlungen geben „und die werden entscheidend sein dafür, wie es mit einer einheitlichen Persönlichen Assistenz weitergeht“, skizziert er die weitere Vorgangsweise.

Arbeitsgruppe zur Persönlichen Assistenz

Er informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses, dass es inzwischen am 30. März 2011 eine Sitzung von Bund und Ländern gab und ein Fragekatalog erstellt wurde. Gefragt wurde u.a. „Welche Rechtsgrundlagen gibt es derzeit für die Persönliche Assistenz?“, „Wie hoch ist die Leistung?“, „Gibt es einen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz?“, „Wie ist der Personenkreis definiert?“, „Gibt es eine Altersgrenze dafür?“ oder „Gibt es eine Wahlfreiheit zwischen den Organisationsformen?“ uvm.

„Wir werden diese Fragen mit den Ländern durcharbeiten“, kündigt Dr. Rubisch an verwies auf eine für den Mai 2011 geplante Sitzung: „Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist wie gesagt für eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, einmal die wichtigsten Punkte, die Eckpunkte, einmal festzulegen.“

Abschließend verwies er noch auf den in Erstellung befindlichen Nationalen Aktionsplan für 2011 – 2020. „Inhaltlich wird nach unserem Konzept der Nationale Aktionsplan acht Schwerpunktbereiche haben. Einer davon ist ,Selbstbestimmtes Leben‘ und in diesem Schwerpunkt wird es ein eigenes Unterkapitel geben zum Thema ,Persönliche Assistenz‘.“

Fragerunde

In der abschließenden Fragerunde wollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissen, wer in der erwähnten Arbeitsgruppe sitzt, was der Vertreter des Sozialministeriums so beantwortete: „Jetzt in der ersten Phase sitzt nur das Sozialministerium und die neun Länder drinnen, weil das Ziel ist, dass wir uns einmal mit den Ländern auf die Eckpunkte einigen. Dann in einer späteren Phase werden auch die Vertreter der behinderten Menschen mit einbezogen werden.“

Die Frage, „ob das Ganze dann auch noch einen Erfolg hat“, wenn Betroffene erst so spät eingebunden werden, beantwortete er abschließend so: „Ja, selbstverständlich wird man dann noch etwas ändern können, weil, sonst wäre das ja eine Alibi-Aktion. Wir sind ja auch von der UN-Konvention verpflichtet, bei allen wichtigen Vorhaben die behinderten Menschen mit einzubeziehen, und das werden wir auch tun.“

Über die Veranstaltung

Der Kongress zur Persönlichen Assistenz am 14. und 15. April 2011 in Wien wurde von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben organisiert und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert. Fotos vom Kongress sind auf Flickr zu sehen. Hier finden Sie die Liste aller Vorträge.

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