Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – eine Bestandsaufnahme

Dr. Günther Schuster, Leiter des Bundessozialamtes, blickte beim BIZEPS-Kongress erfreut auf die Entwicklungen der letzten Zeit bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz zurück und verwies auch auf einen Meilenstein.

Günther Schuster
BIZEPS

Das Bundessozialamt hatte vor 1,5 Jahren ein Grundsatzpapier zum Thema begleitende Hilfen erstellt. „Wir verstehen begleitende Hilfen als Zusammenfassung jener Instrumente, die persönliche und technische Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderung beinhalten. Und wir haben die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bewusst diesem Themenfeld der begleitenden Hilfen zugeordnet“, erläuterte er in seinem Referat und wies dezidiert auf Unterschiede in den Kompetenzen hin.

So sei bei der Arbeitsassistenz etwa das Prinzip der fachlichen Anleitung erforderlich, während beispielsweise bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz „das selbstbestimmte Handeln des Betroffenen, die Organisations- und Führungskompetenz des Assistenznehmers, der Assistenznehmerin“ vorherrschen.

Im Fördersystem in einem Kernbereich positioniert

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz als Teil der begleitenden Hilfe war „ein wichtiger Schritt“, weil damit diese Leistung „einem Kernbereich, nämlich den begleitenden Hilfen zugeordnet wurde und weil gleichzeitig auch diesem Teilbereich der begleitenden Hilfen in unserer Förderlogik eine Priorität eingeräumt worden ist“, verwies er auf die wichtige Veränderung in der Prioritätensetzung.

Man habe demzufolge auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach außen verstärkt beworben.

Leistung wird verstärkt angenommen

Erfreut zeigte er sich über die zahlenmäßige Entwicklung in diesem Bereich: „Im Vergleich zwischen 2009 und 2010 haben wir 2009 etwa 3,4 Millionen Euro für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz aufgewendet und 2010 4,5 Millionen Euro. Der Vergleich der Assistenznehmer und -nehmerinnen beträgt 308 Personen im Jahr 2009 und 345 Personen im Jahr 2010.“ Auch der durchschnittlich bewilligte Betrag pro Person ist im Jahr 2010 um 2.000 Euro auf etwa 13.000 Euro pro Person angestiegen.

Das Bundessozialamt habe wenige Förderbereiche, die sich so entwickeln, was auch „eine Folgewirkung der Zuordnung der Prioritäten“ sei, betonte der Leiter des Bundessozialamtes. Insgesamt eine Entwicklung, von der wir annehmen, dass sie sich fortsetzen wird, was wir auch begrüßen, wo wir auch in den Regionalbudgets die Vorkehrungen dafür getroffen haben.“

Interessantes Details zu der Zielgruppe: Es gibt einen „relativ hohen Anteil an jungen Personen“, fast 30 % sind unter 35 Jahre und fast die Hälfte sind weiblichen Assistenznehmerinnen“.

Entscheidende Weiterentwicklung

In der Vorbereitung zum Referat sei ihm bewusst geworden, dass die mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretene Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz eine „entscheidende Weiterentwicklung“ gewesen sei, erzählte Dr. Schuster den Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses.

Im geänderten Behinderteneinstellungsgesetz sei nun festgehalten, „was das Bundessozialamt zahlen darf“. Dort wird nun konkret im § 6 Abs. 2 aufgezählt: „… zu den Kosten begleitender Hilfen im Arbeitsleben, insbesondere Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, Job Coaching und Clearing sowie anderer Unterstützungsstrukturen, insbesondere Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und Beratungsleistungen für Unternehmen …“

Diese Entwicklungen, „die für uns ein bisschen selbstverständlicher sind, wie die Novellierung zum Behinderteneinstellungsgesetz, sind, wenn man es im breiteren Kontext sieht, eigentlich wichtige Weiterentwicklungen“, resümierte der Leiter des Bundessozialamtes.

Dies war auch für das Bundessozialamt „eine schöne Bestätigung, weil es immer angenehm ist, wenn man als Behörde, als Verwaltung ein Papier entwickelt, definiert und versucht, Verbindlichkeit zu schaffen“ und dies gelingt, weil es Bestandteil der Rechtsordnung geworden ist.

„Aber es ist natürlich nicht nur für die Verwaltung ein Vorteil, sondern es ist vor allem für die Betroffenen ein Vorteil, weil damit das Ausmaß an Rechtssicherheit natürlich deutlich höher ist“, verwies Dr. Schuster auf die dadurch erreichten Fortschritte.

Schuster: „Meilenstein geschaffen worden“

Zusätzlich schafft diese Rechtssicherheit „auch ein höheres Ausmaß an Planbarkeit, an Klarheit, dass wir unsere Fördermittel prioritär auch dafür verwenden müssen, um die im Gesetz genannten Fördertatbestände abzusichern“.

„Ich würde doch glauben, dass in der Entwicklung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz damit ein Meilenstein geschaffen worden ist, aber ich weiß und ich bin mir ziemlich sicher, dass es für Sie damit sicher noch nicht erledigt ist,“ beendete der Leiter des Bundessozialamtes sein Referat.

Über die Veranstaltung

Der Kongress zur Persönlichen Assistenz am 14. und 15. April 2011 in Wien wurde von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben organisiert und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert. Fotos vom Kongress sind auf Flickr zu sehen. Hier finden Sie die Liste aller Vorträge.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich