WKÖ und IV unterstützen Medienoffensive im ORF zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Unter dem Motto "Meine Chance - Ihr Nutzen" sollen Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen angeregt werden

Spot: Meine Chance - Ihr Nutzen
Bundessozialamt und AMS

Der besondere Kündigungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes dient dazu, Menschen mit Behinderung vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Allerdings wurde der erhöhte Bestandschutz zunehmend als Einstellhemmnis betrachtet, weshalb mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 Lockerungen des besonderen Kündigungsschutzes vorgenommen wurden.

Für ab dem 1. Jänner 2011 neu begründete Arbeitsverhältnisse von begünstigten Behinderten gilt eine längere „Probezeit“. Statt nach bisher 6 Monaten wird der besondere Kündigungsschutz – abgesehen von Ausnahmen (z.B. nach einem Arbeitsunfall) – erst nach vier Jahren wirksam.

Für Menschen mit Behinderung, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und für Kleinstunternehmen, in denen der/die behinderte Unternehmer/in hauptsächlich selbst tätig ist, können neben einer Startförderung auch anfallende behinderungsbedingten Mehrkosten pauschal abgegolten werden.

Die Praxis zeigt, dass Betriebe, die schon Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht haben, eher bereit sind, weitere Menschen mit Behinderung einzustellen, als Betriebe, denen diese Erfahrung noch fehlt.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) sowie zahlreiche andere Vertretungen haben sich auf Initiative des Abg. Franz-Joseph Huainigg daher zum Ziel gesetzt, mit einer breit angelegten Kampagne bestehende Informationsdefizite abzubauen und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung weiter zu forcieren. Die Kernbotschaft lautet: „Menschen mit Behinderung können und wollen arbeiten. Geben wir ihnen eine Chance“.

Vom 12. September bis 09. Oktober 2011 werden im ORF ein TV-Spot in Form eines Comics sowie weitere Schwerpunkte in diversen Sendungen zur Sensibilisierung für das Thema Behinderung gezeigt werden.

Interessierte UnternehmerInnen, die rasche, unbürokratische Antworten zum Thema suchen oder bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen gezielt auch Menschen mit Behinderung ansprechen bzw. sich über die neue Rechtslage beim Kündigungsschutz informieren möchten, finden auf der Homepage der Sozialpartner (www.arbeitundbehinderung.at) umfassende Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus bietet die Homepage eine umfangreiche Best-Practice-Sammlung zur Beschäftigung von behinderten Menschen, die sichtbar macht, wie die Beschäftigung behinderter Menschen für alle ein Gewinn sein kann.

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