Fakten zur Beschäftigung behinderter Menschen in Österreich

In Österreich gibt es über 17.000 einstellungspflichtige Betriebe, über 13.000 davon halten sich nicht oder nur zum Teil an die Beschäftigungspflicht, informiert das Sozialministerium.

Symbolfoto Statistik mit vielen Zahlen
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Die genauen Zahlen sehen – laut Presseunterlage des Sozialministeriums zum Start der Kampagne „Meine Chance – Ihr Nutzen“ – wie folgt aus: Es gibt 17.186 einstellungspflichtige Unternehmen in Österreich. Von diesen erfüllen 3.950 die Beschäftigungspflicht – 13.236 erfüllen diese Pflicht nicht.

Wird die Beschäftigungspflicht von Unternehmen (1 behinderte Person auf 25 MitarbeiterInnen) nicht eingehalten, ist von diesen eine Ausgleichstaxe pro Monat zu bezahlen.

Diese ist seit einigen Monaten gestaffelt worden und je Unternehmensgröße verschieden. Unter 100 MitarbeiterInnen: 226 Euro / Monat, 100 und mehr MitarbeiterInnen: 316 Euro / Monat und 400 und mehr MitarbeiterInnen: 336 Euro/ Monat.

Die vorgeschriebene Ausgleichstaxe für das Jahr 2010 beträgt in Summe 91,4 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Beschäftigungsförderungen finanziert.

Interessante Zahlen auch zum vieldiskutierten Thema Kündigungen von behinderten Menschen (Stichwort: erhöhter Kündigungsschutz). Im Jahr 2010 gab es 530 Kündigungsverfahren.

Nur bei 19 von 530 Kündigungsanträgen wurde nicht zugestimmt – also bei 3,6 %. Bei den restlichen 511 Anträgen gab es eine Zustimmung bzw. der Antrag wurde zurückgezogen, weil man sich im Rahmen des Verfahrens geeinigt hatte.

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