Die Verordnung gilt für Webangebote der Bundesbehörden in Deutschland.
Die mehrfach angekündigte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach den Richtlinien für das Web 2.0 (kobinet 10.12.10) ist nun in Kraft getreten.
Die BITV 2.0 wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt und kann in dessen Informationsportal „einfach teilhaben“ nachgelesen werden.
Die Verordnung gilt für Webangebote der Bundesbehörden und ersetzt die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beschlossene BITV aus dem Jahr 2002 – siehe auch ausführlicher Kommentar von Kerstin Probiesch.