Antrag zur Vereinfachung bei Ausstellung von Behindertenparkausweisen eingebracht

Im heutigen Sozialausschuss wurde ein Antrag eingebracht, der einen wesentlichen Bürokratieabbau für Menschen mit Behinderung bringen soll.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

„Zur Zeit müssen Menschen mit Behinderung zur Unterstützung ihrer Mobilität sowohl einen Parkausweis nach § 29b StVO beantragen, als auch im Behindertenpass die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel eintragen lassen. Menschen mit Behinderung müssen sich dabei Untersuchungen bei unterschiedlichen Stellen unterziehen und es werden auch verschiedene Kriterien dazu herangezogen. Das sind Erschwernisse, die nicht sein müssen und wir sind sehr zuversichtlich, dass es hier zu einer Erleichterung kommen wird“, betonten Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung und Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Bereichssprecher für Menschen mit Behinderung am Donnerstag.

Die beiden BehindertensprecherInnen haben im Vorfeld des Antrages die Sozial- und VerkehrsreferentInnen der Bundesländer bezüglich dieses Problems angeschrieben und sehr viele positive Rückmeldungen erhalten. Die Ausstellung von Behindertenparkausweisen nach § 29 StVO fällt in den Kompetenzbereich der Länder, während die Zuerkennung und Ausstellung von Behindertenpässen über die Bundessozialämter erfolgt.

„Viele Menschen mit Behinderung benötigen beide Ausweise, sie müssen sich dann doppelten ärztlichen Begutachtungen unterziehen und haben zusätzliche Behördenwege. Daher wollen wir hier eine Vereinheitlichung und Vereinfachung“, so Königsberger-Ludwig.

Huainigg fügt hinzu, dass es eine Lösung sein könnte, eine einzige Untersuchung vorzusehen, die für beide Ausweise anerkannt wird. Da das Bundessozialamt bei der Ausstellung von Behindertenpässen eine dauerhafte Gehbehinderung auch für die Erstellung des Behindertenpasses anerkennt, wäre es logisch die Untersuchungen beim Bundessozialamt durchführen zu lassen.

Die Abgeordneten haben die Bundesregierung in ihrem Antrag ersucht, die Begutachtung für die Ausstellung eines Parkausweises nach § 29b StVO und für die Eintragung der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpasse gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz zu vereinheitlichen. Der Antrag wurde von allen Parteien unterstützt. „Doppelte Besuche beim Amtsarzt sind für Menschen mit Behinderung unnötig kraft- und zeitraubend und das möchten wir künftig vermeiden“, so Königsberger-Ludwig und Huainigg.

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