Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage eingebracht

Nach einer APA-Meldung vom 21. Oktober 2011 muss sich die Leiterin einer seit mehr als 10 Jahren umstrittenen Innsbrucker Behinderteneinrichtung, der "Rehabilitationsstätte DDr.Banffy GmbH", vor Gericht verantworten.

Staatsanwaltschaft
Frey, Mag. Volker

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, „einmal einen vierjährigen Buben etwa eine Stunde lang und ein weiteres Mal einen sechs- sowie einen zwölfjährigen Buben während der Nacht ohne therapeutische Notwendigkeit in einen für autistische und wahrnehmungsgestörte Kinder eingerichteten abgedunkelten Raum eingesperrt zu haben“.

Laut Staatsanwaltschaft kann das Vergehen der Freiheitsentziehung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Schon vor mehr als 10 Jahren hat es nach Berichten über Gewalt in der Einrichtung öffentliche Auseinandersetzungen über die Einrichtung gegeben. Trotz mehrerer negativer Stellungnahmen von prominenten Gutachtern wurde die Einrichtung weiterfinanziert, die Förderung durch das Land Tirol erst im Jahr 2010 eingestellt.

Die Problematik von sog. „time out“-Räumen in Behinderteneinrichtungen und strukturell Gewalt fördernden therapeutischen und pädagogischen Praktiken gibt es in ganz Österreich weiterhin. Oft ist eine Mischung von Verzweiflung, Unfähigkeit und von traditionellen Strukturen in der Behindertenhilfe der Hintergrund (einmal abgesehen davon, wo problematische Persönlichkeiten Gelegenheiten zur Macht- und Gewaltausübung suchen und in Institutionen geschützt finden).

Das Grundproblem ist, dass die finanzierenden Bundesländer seit Jahrzehnten keine ausreichenden Kontroll- und Entwicklungskonzepte für die Behindertenhilfe entwickelt, nicht aktiv an Standards gearbeitet haben.

Der Bund hat hier weder ausreichend koordiniert noch ausreichend Kompetenzen an sich gezogen – das Heimaufenthaltsgesetz und die Bewohnervertretung sind zu schwach.

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