TV-Spot auf Kosten der blinden Frauen

ÖBSV distanziert sich von Palmers-Werbung und fordert deren Absetzung

TV-Spot: Sinnlichkeit die man fühlt
Palmers Textil AG

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) wird wegen der heute startenden TV-Kampagne „Sinnlichkeit die man fühlt“ des Wäscheherstellers Palmers Beschwerde beim Österreichischen Werberat einlegen.

In dem Spot kleidet sich eine junge Dame mit Dessous an. Als sie die Straße betritt, hat sie eine dunkle Sonnenbrille auf und einen Blindenstock in der Hand. Behinderung wird bei dieser Werbung missbraucht, um „Aufsehen zu erregen“ und „für Gesprächsstoff sorgen“ (Zitate aus einer Presseaussendung der Firma Palmers).  

„Blindheit wird in diesem Werbespot auf sexistische Art und Weise dazu missbraucht, um den Verkauf von Produkten anzukurbeln“, erklärt Mag. Gerhard Höllerer, Präsident der ÖBSV-Dachorganisation, der selbst blind ist.

Die größte Selbsthilfeorganisation für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Österreich sieht darin den Punkt 5 der allgemeinen Werbegrundsätze des Werberates verletzt, in dem es heißt: „Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.“ Höllerer: „Die Palmers-Werbung verletzt die Würde von behinderten, im vorliegenden Fall blinden Frauen und diskriminiert diese!“

Ganz besonders ist er über die Behauptung der Palmers-Marketingleiterin, dass „eine blinde Frau in erster Linie nicht blind, sondern Frau sei“, entsetzt: „Mit dieser Aussage wird das Recht auf Selbstbestimmung grob verletzt. Wie kann eine sehende Person darüber befinden, wie es einer blinden Frau geht, wie diese sich fühlt? Das kann wohl nur eine Betroffene selbst feststellen.“

Der ÖBSV-Präsident sieht darin eine massive Diskriminierung des Artikels 6 der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Österreich geltendes Recht ist. Unter der Überschrift „Frauen mit Behinderungen“ heißt es darin: „Die Vertragsstaaten (und damit auch Österreich, Anm.) anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.“

Offensichtlich, so der seit seinem 16. Lebensjahr blinde Gerhard Höllerer, ist die Firma Palmers falsch beraten worden. Denn auch die Werbeaussagen, der Qualitätsanspruch an die Wäsche sei bei blinden Menschen „sehr hoch“ und werde durch „ein Stück leistbarer Luxus“ von Palmers befriedigt, sei ein Skandal: „Gerade blinde Frauen leben in unserer heutigen Gesellschaft nicht selten an der Armutsgrenze und können sich derartige Produkte nicht im Entferntesten leisten“, gibt der ÖBSV-Präsident einen Einblick in die Wirklichkeit.

Die Dachorganisation des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und ihre sieben Landesgruppen distanzieren sich daher mit allem Nachdruck von der aktuellen Palmers-TV-Kampagne. Der ÖBSV fordert den ORF auf, den Spot „Sinnlichkeit die man fühlt“ sofort aus dem Werbeprogramm zu nehmen.

„Das Model spielt lediglich eine blinde Frau, sie ist selbst sehend. In der TV-Kampagne wird ein völlig verdrehtes, unrealistisches und damit diskriminierendes Bild über blinde Menschen erzeugt, nur um in die Schlagzeilen zu kommen, nicht um den Betroffenen zu helfen“, distanziert sich Höllerer einmal mehr von jeder diskriminierenden Form der Werbung.

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