Ombudsstellen fordern Aktionspläne des Bundes und der Länder

In vielen Bereichen des täglichen Lebens sind behinderte Personen und deren Familien nach wie vor benachteiligt, obwohl sich Österreich dazu bekannt hat, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen herzustellen.

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember weist die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB) darauf hin, dass es bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene Pläne zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt.

„Es reicht nicht aus, dass Österreich 2008 die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hat. Die Bundesregierung und die Länder sind auch dazu verpflichtet, konkrete Pläne zur Erfüllung der damit gültigen völkerrechtlichen Vorgaben zu erarbeiten. Beide Seiten sind hier seit Jahren säumig“, kritisiert der LOMB-Vorsitzende, Siegfried Suppan, den unzureichenden Fortschritt.

In vielen Bereichen des täglichen Lebens sind behinderte Personen und deren Familien nach wie vor benachteiligt, obwohl sich Österreich dazu bekannt hat, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen herzustellen. „Verbindliche Pläne mit klaren inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben sind für die Erreichung der Ziele der Konvention unabdingbar“, bekräftigt die stv. Vorsitzende, Isabella Scheiflinger, die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Als Beispiel für eine nach wie vor vorhandene krasse Diskriminierung erwähnt Suppan den Umstand, dass österreichweit rund 19.000 Personen ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung und ohne Anspruch auf Entlohnung in Werkstätten der Behindertenhilfe arbeiten.

„Eine zentrale Forderung der LOMB besteht in der umgehenden Beseitigung dieses unhaltbaren Zustandes durch entsprechende Änderungen des Sozialversicherungsrechtes. Behinderte Personen müssen, wie alle anderen, die Möglichkeit haben, sich durch ihre Arbeitsleistung den Lebensunterhalt zu sichern und alle damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen zu können“, so Suppan.

Eine weitere wesentliche Forderung ist die Beseitigung der zahlreichen Barrieren im Bildungssektor. „Trotz einiger Fortschritte sind wir noch weit davon entfernt, von einem umfassend inklusiven österreichischen Bildungssystem sprechen zu können. In allen Bereichen, vom Kindergarten bis zur Universität und der Erwachsenenbildung, werden behinderte Menschen nach wie vor oft daran gehindert, am allgemein zugänglichen Angebot teilzunehmen“, kritisiert Scheiflinger den schleppenden Fortgang beim Abbau von Hindernissen und Sonderformen der Bildung.

Ebenso dringend erforderlich ist für die LOMB die bundesweite Festlegung von Rechtsansprüchen auf bedarfsgerechte persönliche Assistenz, auf entlastende Dienste für Angehörige und eine klare Strategie zur Deinstitutionalisierung der Angebote der Behindertenhilfe. „Ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern ist hier unabdingbar, um die zum Teil erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu beseitigen und eine verbindliche konventionskonforme Vorgehensweise festzulegen“, sieht Suppan den stark ausgeprägten Föderalismus als zusätzlichen Hemmschuh in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention.

Dass es offenbar zu weiteren Kürzungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen kommen soll, lässt sich neben bereits durchgeführten Einsparungsmaßnahmen in den meisten Bundesländern auch aus den jüngsten Stellungnahmen zur neuerlichen Nichtvalorisierung des Pflegegeldes und der Verringerung des Mobilitätszuschusses erschließen.

„Nachdem erst zu Beginn des Jahres die Zugangsvoraussetzungen für den Pflegegeldbezug erheblich verschärft wurden und auch durch die ausschließliche Zuständigkeit der Pensionsversicherung eine beträchtliche Verwaltungseinsparung erzielt wird, ist eine neuerliche Verminderung des Realwertes des Pflegegeldes für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige inakzeptabel“, so Suppan weiter. Scheiflinger weist in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male auch darauf hin, dass eine wirtschaftlich schwierige Situation des Staates keine Berechtigung dafür darstellen kann, Menschenrechte zu beschränken und lehnt die vor allem auch finanziell deutlich wahrnehmbaren Verschlechterungen konsequent ab.

Die UN-Konvention verlangt die Herstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilnahme behinderter Frauen, Männer und Kinder in allen gesellschaftlichen Bereichen. Nichts weniger ist der mit der Ratifizierung im Oktober 2008 an die Regierungen von Bund und Ländern ergangene Auftrag, an dessen Erfüllung die Qualität österreichischer Menschenrechtspolitik in diesem Bereich zu messen sein wird.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich