Polizist entschuldigt sich für Fehlverhalten

Das Polizeiauto stand auf einem Behindertenparkplatz, während ein Polizist seinen Einkauf beim Merkur erledigte. Dies hat ein aufmerksamer Bürger fotografiert.

Polizist steht auf Behindertenparkplatz und kauft ein
Maier, Kurt

Unter dem Titel „Vorbild Polizei?“ berichtete BIZEPS-INFO vor wenigen Wochen im Rahmen eines „Bildes der Woche“ von einem Vorfall in der Steiermark.

Kurt Maier, ein BIZEPS-INFO Leser aus der Steiermark, stellte uns dankenswerterweise dieses Bild zur Verfügung.

Reinhard Rodlauer, BIZEPS-INFO Leser aus Wien, kontaktierte darauf hin das Innenministerium und fragte nach.

Am 30. Dezember 2011 nahm das Landespolizeikommando Steiermark schriftlich zu dem Vorfall Stellung (GZ: E1/60637/11-OEA). Hier die vollständige Antwort, die wir zum Abdruck erhielten:

Schreiben des Landespolizeikommandos Steiermark:

Das Landespolizeikommando für Steiermark erlangte am 10. November 2011 per E-Mail über das BM.I, Referat IV/3/a von einem Vorfall vom 03.02.2011 in Graz Eggenberg Kenntnis.

Dabei wurde ein Polizeifahrzeug auf einem Behindertenparkplatz vor einem Einkaufszentrum abgestellt, wobei ein Polizeibeamter offensichtlich keine polizeilichen Tätigkeiten sondern einen privaten Einkauf durchführte. In Ihrer E-Mail an das BM.I Referat IV/3/a vom 07.11.2011 verweisen Sie dabei auch auf einen Link einer Internetplattform, die mit zwei Fotos diesen Vorfall dokumentiert.

Ihre Eingabe wurde vom Landespolizeikommando für Steiermark dem Stadtpolizeikommando Graz zur Erhebung und Berichterstattung vorgelegt. Nach Prüfung des Erhebungsergebnisses wird Ihnen höflich folgendes mitgeteilt:

Der in Rede stehende Beamte wurde zum Vorfall befragt und gab an, dass er zum damaligen Zeitpunkt mit dem Streifenwagen von einer Zeugenladung bei Gericht kommend auf der Rückfahrt zur Dienststelle gewesen sei. Auf Ersuchen seiner Kollegen, bei Möglichkeit noch Getränke zu besorgen, tätigte er einen Einkauf beim MERKUR-Markt in Graz Eggenberg. Dabei stellte er das Polizeifahrzeug auf einem von insgesamt 4 gekennzeichneten Behindertenparkplätze ab. Der Beamte erinnert sich, dass drei bzw. zumindest zwei weitere dieser Parkplätze frei waren und er somit keinen Berechtigten am Zufahren zu einem dieser Parkplätze gehindert hat.

Ungeachtet dessen gibt der Beamte an, sich bewusst zu sein, dass sein Verhalten in Bezug auf die Ausübung seines Berufes tadelnswürdig sei. Er sieht ein, dass für den Beobachter und Fotografen eine schiefe Optik entstanden sei und der Vorfall keinesfalls ein Vorbildverhalten darstellt, welches man im Allgemeinen von einem Polizisten erwartet.

Der betreffende Beamte zeigte sich in einem ausführlichen und klärenden Mitarbeitergespräch mit seinem direkten Vorgesetzten einsichtig und entschuldigte sich ausdrücklich für das kritisierte Fehlverhalten.

Das Landespolizeikommando für Steiermark hofft, Ihnen mit vorstehender Information gedient zu haben.

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