Deutschland: Recht auf Klo-Streit erfolgreich beendet

Die Mitnahme von Bordrollstühlen, um Menschen mit Behinderungen auf Kurz- und Mittelstreckenflügen den Weg zur Toilette zu ermöglichen, ist nach wie vor Anlass für Streit zwischen Fluglinien und Passagieren mit Behinderungen.

Flugzeug vor Wolken
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Die Hamburger „Kanzlei Menschen und Rechte“ hat jetzt für ihre Mandantin Sigrid Arnade außergerichtlich durchgesetzt, dass sie auf einem Flug von Berlin-Tegel nach Madeira in einer Boeing 737-800 einen Bordrollstuhl zur Verfügung gestellt bekam.

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 (Anhang II) verpflichtet die Fluglinien unter anderem dazu, Passagieren die erforderliche Unterstützung zu gewähren, damit sie zur Bordtoilette gelangen können. Zwar vertritt die Fluggesellschaft nach wie vor die Auffassung, dass eine rechtliche Pflicht der Fluglinien, stets einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen weder durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Anhang II noch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründet wird, gleichwohl zeigte die Airline die Bereitschaft, Kunden, die zwingend darauf angewiesen sind, einen solchen Service zur Verfügung zu stellen.

So verständigte man sich darauf, dass auf Frau Arnades gut fünfstündigem Flug nach Madeira ein Bordrollstuhl vorgehalten wird. Beide Seiten sind sich jedenfalls darin einig, dass es sowohl aufgrund der Haftungsrisiken als auch aus arbeitsrechtlichen Gründen keine annehmbare Alternative darstellen würde, Menschen mit Behinderungen von Kabinenmitarbeitern auf die Bordtoilette tragen zu lassen. Auch entspricht es sicherlich nicht der Würde von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, sich durch ihnen unbekannte Menschen in der Öffentlichkeit auf die Bordtoilette tragen zu lassen.

In der Vergangenheit hat es bereits zwei Eilverfahren vor Amtsgerichten in Frankfurt und Hamburg gegeben, mit denen Menschen mit Behinderungen erfolgreich gegen Fluglinien vorgegangen sind, die ihnen einen Bordrollstuhl verweigert haben. Nach Auffassung von Sigrid Arnade ist allerdings dringend erforderlich, dass es eine klare und unmissverständliche Regelung gibt.

„Es kann nicht sein, dass ich jedes mal erst einen Anwalt einschalten muss, wenn ich auf einem Flug einen Bordrollstuhl benötige“, so die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.

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