Selbstbehalt und Pflegegeld

Man ist gerne bereit dem Rechnungshof zu glauben, wenn er manifestiert, die durchschnittlichen Kosten für ein Spitalsbett belaufen sich auf 713,20 Euro pro Belagstag.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Schließlich hätte man einen Beweisnotstand, um etwas anderes zu behaupten. Darüberhinaus gesteht man sich auch eine gewisse Nachvollziehbarkeit ein. Ärzte, Pfleger, Medikamente, Untersuchungen, Reinigungspersonal, Essen, etc.

Das kostet, das summiert sich. Unabhängig davon wie viel man schon all die Jahre an Sozialversicherungsbeiträgen eingezahlt hat, will man durchaus Verständnis für den täglichen Selbstbehalt von 9,70 Euro während eines stationären Aufenthaltes in einer rekonvaleszierenden und/oder rehabilitierenden Einrichtung aufbringen.

Drastische Sparmaßnahmen

Vor allem seit es auch in den kleinsten Winkel Österreichs spürbar vorgedrungen ist, dass unser vorbildliches Gesundheitssystem drastische Sparmaßnahmen erfordert. Außerdem darf man ja nur maximal 28 Tage im Jahr dafür angehalten werden.

Alles schön und gut, wenn da nicht eine tiefe Soziallücke für eine relativ große Randgruppe dieser Gesellschaft entstehen würde.

Was ergibt sich zum Beispiel, wenn man nahezu sieben Wochen stationär im Unfallkrankenhaus verbringen muss? Was, wenn der Zeitraum für ein und dieselbe Diagnose sich über die Jahreswende erstreckt?

Selbstbehalt

Ja, dann wird man zur Zahlung des Selbstbehaltes für den gesamten Aufenthalt von sieben Wochen herangezogen. Und was, wenn die Einkommensgrenze für die Befreiung 30 Euro übersteigt? Ja, dann gilt es diese Summe, die als Berufsunfähigkeitspensionist nur schwer aufzubringen ist, durch private Unterstützung oder Ratenzahlung zu begleichen.

Gewiss, rein theoretisch könnte man als Pflegegeldbezieher dieses dafür verwenden. Aber nein, die Österreichische Gesetzgebung sieht das Gegenteil vor ohne Rücksichtnahme darauf, was es im Einzelfall bedeutet. Das Pflegegeld gelangt nämlich für die Zeit des gesamten Aufenthaltes nicht zur Auszahlung.

Denn schließlich befindet man sich ja in stationärer Behandlung und braucht außer dem Krankenpersonal niemanden, der einem beim Waschen, Anziehen, etc. zur Hand geht.

§ 12.1. Bundespflegegesetz:
Das Pflegegeld ruht während eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt oder einer stationären Einrichtung für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, zur Festigung der Gesundheit oder der Unfallheilbehandlung im In- oder Ausland ab dem Tag, der auf die Aufnahme folgt.

Man staunt und kann sich in diesem Fall keine Nachvollziehbarkeit eingestehen. Immerhin muss man ja 9,70 Euro täglich für die spitalsinterne Pflege bezahlen. Und heißt es nicht auch im Bundespflegegesetz § 1, das Pflegegeld habe den Zweck pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzudecken?

Stattdessen wird man doppelt belangt. Zum einen für den gerechtfertigten Selbstbehalt und zum anderen durch die gesetzmäßige Einbehaltung des Pflegegeldes.

Und jetzt?

Man stellt sich nach dem Aufenthalt im Unfallkrankenhaus auf die logische Konsequenz einer vier – sechswöchigen Rehabilitationsbehandlung ein, mit dem Bewusstsein, dass Rehabilitationskliniken von den maximal 28 Tagen Selbstbehalt an Spitalskosten im Jahr ausgenommen sind. So wie einem auch die wiederholte Einbehaltung des Pflegegeldes nicht erspart bleibt.

Mittlerweile stellt sich immer öfter die Frage, ob diejenigen da oben, welche die Gesetze bestimmen, denn überhaupt noch einen Bezug haben zum Volk da unten, das nach den Gesetzen leben muss. Rund 450.000 Pflegegeldbezieher (Hauptverband der Sozialversicherungsträger 2011) fallen in diese tiefe Soziallücke.

Der Rechnungshof errechnet, was er errechnen muss. Jedoch gibt es nicht Bevölkerungsgruppen, die zu mehr Sparmaßnahmen herangezogen werden könnten, anstatt jene in Nöte zu bringen, die ohnehin benachteiligt sind?

Vorbildliches, soziales Österreich!

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5 Kommentare

  • Der Artikel ist genau treffent mit dem richtigen Inhalt.
    Denn die Politiker sibd so weit weg von der tatsächlichen bewältigung & Kosten des Altags!!!!
    Die Arbeiterschicht hat nichts von dieser Politik und für was Arbeiten wir noch??!!!

  • Rehaanstalten sind von den 28 tagen ausgenommen. also, du zahlst. egal ob du im lfd. jahr schon 28 tage gezahlt hast oder nicht

  • Frage: Ist der SB nicht „nur“ maximal 28 Tage fällig?

  • mein exmann liegt seit 9 tagen zur op vorbereitung im kh
    einmal ist ein gerät defekt,dann hat der pc falsche termine vorbereitet,dann fällt einem arzt noch eine untersuchung ein…an 4(!!) tagen wurde überhaupt nichts gemacht.
    Im privat geführten ordens-kh speising dauert eine opverbereitung max 1/2 tag – ambulant!
    andere patienten warten aufs bett aber es regiert der Schlendrian und die kosten ( abzug !) darf der patient tragen!

  • Das ist wahrlich unfair. Ich kenne viele solcher Beispiele, wo sich aus solchen Gründen Menschen die Reha- oder Kuraufenthalte dringend brauchen würden, diese aufgrund der Selbstbehalte nicht leisten können. Schließlich müssen sämtliche Fixkosten daheim weiter bezahlt werden, ob sich jemand in seiner/ihrer Wohnung aufhält oder nicht.