BIZEPS-INFO wollte es genau wissen und erkundigte sich beim Bundessozialamt. Die Detailzahlen stimmen bedenklich.
Laut Behinderteneinstellungsgesetz sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Dienstnehmer/innen eine behinderte Person zu beschäftigen.
Wenn dies nicht erfolgt, wird dem Unternehmen die Bezahlung einer Ausgleichstaxe in der Höhe von 226 Euro pro Monat vorgeschrieben.
Welche Auswirkungen hat diese Regelung?
Die Auswertung der auf BIZEPS-INFO Anfrage von Ende Jänner 2012 vom Bundessozialamt ermittelten Detailzahlen (vorläufige Werte für das Jahr 2010) für die Bundesländer ergab, dass in Oberösterreich nur ein Drittel der Unternehmen die Beschäftigungspflicht erfüllt (Detailzahlen mit größerer Grafik).
Bevor Oberösterreich an den Pranger gestellt wird, sei noch erwähnt, dass diese 31 % österreichweit sogar als vorbildlicher Spitzenwert gelten müssen.
Jedes andere Bundesland hat noch deutlich schlechtere Zahlen.
Vergleich der Bundesländer
Hier die Reihung nach Bundesländern, wie viele Unternehmen im jeweiligen Bundesland die Beschäftigungspflicht erfüllen:
- Oberösterreich 31,0 %
- Kärnten 30,3 %
- Steiermark 26,6 %
- Vorarlberg 25,0 %
- Burgenland 22,4 %
- Niederösterreich 21,1 %
- Tirol 18,3 %
- Wien 17,3 % sowie
- Salzburg 17,1 %
Im Bundesschnitt erfüllen nur 22,9 % der Unternehmen die Beschäftigungspflicht bzw. kaufen sich rund 8 von 10 Unternehmen von der Beschäftigungspflicht frei.