Der Bund ist seit Jänner 2012 für alle Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher zuständig.
Am 1. Jänner 2012 ist nun „die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der landesgesetzlichen Bestimmungen über Angelegenheiten des Pflegegeldwesens“ von den Bundesländern auf den Bund übertragen worden.
Verteilung nach Pflegegeldstufen
Nun liegt erstmals eine Gesamtzahl im Rahmen der einheitlichen Statistik vor.
„Von den nun 431.914 Pflegegeldbeziehern entfielen 95.024 auf Stufe 1, 135.765 auf Stufe 2, 73.727 auf Stufe 3, 60.430 auf Stufe 4, 40.818 auf Stufe 5, 17.261 auf Stufe 6 und 8.889 auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.“ – berichtet der Standard.