Internationales Monitoring von Freiheitsentziehungen in Deutschland

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den am 5. März 2012 im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht der "UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" über ihren Besuch in Deutschland im September/Oktober 2011.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

„Internationales Monitoring von Freiheitsentziehung stärkt den Menschenrechtsschutz auch in Deutschland. Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung der Arbeitsgruppe, unabhängige Stellen für Beschwerden über Polizeigewalt einzurichten. Ihre Umsetzung sollten sich an den Maßstäben des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter ausrichten. Das Institut begrüßt es, dass sich die Arbeitsgruppe mit der Reform der Sicherungsverwahrung intensiv auseinandergesetzt hat. Wir regen an, dass die Arbeitsgruppe insbesondere die künftige Anwendung des neuen Therapieunterbringungsgesetzes überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die neue Praxis menschenrechtlichen Anforderungen entspricht“, erklärte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Beate Rudolf.

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte wäre es wünschenswert, dass sich die Arbeitsgruppe bei künftigen Länderbesuchen auch mit der Praxis von Freiheitsentziehungen und -beschränkungen in Pflege- und Wohneinrichtungen für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen und für Jugendliche befasst. Hieraus könnten sich wichtige Anregungen für wirksame Freiheitssicherung ergeben.

Der Bericht der „UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft“ basiert auf einem Deutschlandbesuch im September/Oktober 2011, zu dem die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei trafen die unabhängigen Sachverständigen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Bundes- und Landesregierungen, von Gerichten, Polizei und Gefängnissen, der Anwaltschaft und nicht-staatlicher Organisationen zusammen.

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